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Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.05.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke

Details im PARLIS ST_667_2014
30.06.2014

Antrag Ortsbeirat

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Details im PARLIS OF_870-5_2014
18.07.2014

Anregung Ortsbeirat

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Details im PARLIS OM_3357_2014
12.12.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)

Details im PARLIS ST_1536_2014
26.06.2015

Anregung Ortsbeirat

Haushaltsreste für die Osthafenbrücke für eine Rampe verwenden Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 87

Details im PARLIS OA_637_2015
26.06.2015

Anregung Ortsbeirat

Entschärfung der Kreuzung an der Osthafenbrücke

Details im PARLIS OM_4257_2015
03.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke

Details im PARLIS OF_440-5_2017
19.05.2017

Auskunftsersuchen

Ausbesserung der Fuß- und Radwege der Gerbermühlstraße im Bereich der Osthafenbrücke

Details im PARLIS V_468_2017
28.01.2020

Antrag Ortsbeirat

Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße

Details im PARLIS OF_1562-5_2020
14.02.2020

Anregung Ortsbeirat

Umsetzung der ebenerdigen Querung vom Mainuferweg über die Uferstraße zur Lyoner Straße

Details im PARLIS OA_530_2020

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.07.2014, OM 3357 entstanden aus Vorlage: OF 870/5 vom 30.06.2014

Betreff: Verbesserungen im Bereich der Osthafenbrücke (II)
Vorgang: ST 667/14 Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen umzusetzen: 1. Die Planungen für eine Rampe östlich der Osthafenbrücke vom Tiefkai zur Gerbermühlstraße werden vorgelegt und die dafür erforderlichen Grundstücke vorgehalten oder, falls erforderlich, erworben. 2. Der Sandhaufen auf dem Radweg der Gerbermühlstraße zwischen Mainwasenweg und Osthafenbrücke in der Nähe der Litfaßsäule wird zeitnah vollständig entfernt. 3. Die Rad- und Fußwege der Gerbermühlstraße zwischen Osthafenbrücke und Mainwasenweg bzw. Speckweg werden ausgebessert.

Begründung:

Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667, sind aus Sicht des Ortsbeirats die Probleme noch nicht ausreichend abgearbeitet, sodass weiterhin unverzüglicher Handlungsbedarf besteht. Zu 1. Verkehrsbeziehungen müssen so gestaltet werden, dass sie in der Praxis von der überwiegenden Mehrheit der Verkehrsteilnehmer genutzt werden, weil sonst kein Unrechtsbewusstsein für verbotswidrige Verhaltensweisen besteht. Radfahrer aus Westen Richtung Ostend benutzen die einzige Rampe vom Tiefkai zum südlichen Brückenkopf der Osthafenbrücke und gelangen damit auf die falsche Seite der Brücke. Sie müssten dann in einem 90-Sekunden-Signalumlauf auf eine zehn Sekunden lange Grünphase warten. Fast niemand beachtet diese vorgeschriebene Fahrweise. Vielmehr fahren weitaus die meisten Radler verbotswidrig auf dem westlichen Radweg Richtung Ostend. Es ist daher dringend geboten, eine alltagstaugliche Lösung zu finden, die offenbar nur im Bau einer zweiten Rampe liegt. Die Planungen hierfür sind unverzüglich zu beginnen. Wünschenswert ist der Bau einer Rampe mit maximal sechs Prozent Steigung. Es ist jedoch der schnellen Umsetzung eine praxistaugliche Lösung mit ggf. größerer Steigung der Vorzug zu geben, da in der bestehenden Rampe ein Zugang zur Gerbermühlstraße mit einem ausreichend niedrigen Steigungsgradienten besteht. Zu 2. Zur Beseitigung des Sandhaufens gehört auch die Reinigung der Fläche von allen Sandresten. Offenbar erfolgt dies nicht durch die FES. Der Magistrat möge veranlassen, dass nach nunmehr sechs Monaten diese Sandreste vollständig beseitigt werden. Zu 3. An vielen Stellen ist das Verbundsteinpflaster nicht mehr eben, da einzelne Steine eventuell durch Baumwurzeln angehoben sind, sodass das Befahren mit Fahrrädern sehr unangenehm ist. Diese Missstände sind zu beseitigen, da die Wege jetzt deutlich stärker frequentiert werden. Der Ortsbeirat ist gerne bereit, im Rahmen einer Ortsbegehung die Problempunkte im Detail in Augenschein zu nehmen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 667 Stellungnahme des Magistrats vom 12.12.2014, ST 1536 Anregung vom 26.06.2015, OA 637
Anregung an den Magistrat vom 26.06.2015, OM 4257 Antrag vom 03.05.2017, OF 440/5 Auskunftsersuchen vom 19.05.2017, V 468 Antrag vom 28.01.2020, OF 1562/5
Anregung vom 14.02.2020, OA 530
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 5 am 28.11.2014, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0