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Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.05.2022

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

Details im PARLIS OM_2186_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

Details im PARLIS ST_2089_2022
30.12.2022

Antrag Ortsbeirat

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

Details im PARLIS OF_365-11_2022
16.01.2023

Anregung Ortsbeirat

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle „Atzelberg Ost“

Details im PARLIS OM_3344_2023
17.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost"

Details im PARLIS ST_953_2023
25.07.2023

Antrag Ortsbeirat

Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle „Atzelberg Ost“ verbessern

Details im PARLIS OF_489-11_2023
11.09.2023

Anregung Ortsbeirat

Sicherheit am Fußgängerüberweg an der Haltestelle „Atzelberg Ost“ verbessern

Details im PARLIS OM_4345_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 16.01.2023, OM 3344 entstanden aus Vorlage: OF 365/11 vom 30.12.2022

Betreff: Verbesserung der Sicherheit am Fußgängerüberweg Atzelbergstraße/Höhe Bushaltestelle "Atzelberg Ost" Vorgang: OM 2186/22 OBR 11; ST 2089/22 Der Magistrat wird gebeten, wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Fußgängerüberweges auf Höhe der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" zu ergreifen. Erste Maßnahmen sind gemäß Stellungnahme ST 2089 erfolgt, entfalten aber noch keine ausreichende Wirkung.

Begründung:

Der oben genannte Fußgängerüberweg wird von vielen Kindern und Familien auf dem Weg zur Schule, zum Kindergarten oder zum Spielplatz genutzt. Seit der Einrichtung der Baustelle auf der Wilhelmshöher Straße gibt es bei dem oben genannten Fußgängerüberweg eine mobile Ampelanlage. Mehrfach täglich wird jedoch in beide Richtungen fahrend, das Rotsignal durch Autofahrer missachtet, wodurch es immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Fußgänger kommt, die den Fußgängerüberweg bei Grün überqueren wollen. Problematisch sind dabei insbesondere zwei Situationen: 1. Autofahrer, die aus Richtung der Wilhelmshöher Straße kommend den Bus an der Bushaltestelle "Atzelberg Ost" überholen, dabei ihr Rotsignal übersehen und zügig über den Fußgängerüberweg fahren, gleichzeitig können die Fußgänger bei Grün die Straße nicht einsehen, da der Bus die Sicht versperrt; 2. Autofahrer, die von Norden kommend mit hoher Geschwindigkeit um die Kurve fahren und dann von der mobilen Ampelanlage überrascht werden und nicht mehr rechtzeitig bremsen können. Hier kam es mehrfach zu Auffahrunfällen mit anhaltenden Autofahrern bzw. Beinaheunfällen mit Fußgängern, die bei Grün den Fußgängerüberweg überqueren. Zudem ist bei der linken Ampel das gelbe Licht seit Wochen defekt, was ein zusätzliches Sicherheitsrisiko darstellt. Aufgrund einer früheren Anregung (vgl. Anregung OM 2186, Stellungnahme ST 2089) wurde bereits die durchgezogene Mittelmarkierung verlängert. Trotzdem wird der Bus weiterhin überholt und die Gesamtsituation hat sich nicht gebessert. Auch der Schulelternbeirat der Zentgrafenschule weist auf die gefährliche Situation am Fußgängerüberweg hin, welcher Teil des ausgewiesenen Schulwegs ist. Daher sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Sicherheit endlich wirksam zu verbessern (z. B. Hinweisschilder, Verkehrskontrollen, Warnblinkanlage, Warnblinker des haltenden Busses, Verlängerung der durchgezogenen Linie auf der Fahrbahn, komplettes Überholverbot in der Atzelbergstraße etc.). Gerne steht der Ortsbeirat auch für eine Ortsbegehung - idealerweise zu besonders kritischen Zeiten (z. B. Schul-/Kitabeginn) - zur Verfügung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.05.2022, OM 2186
Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2089 Stellungnahme des Magistrats vom 17.04.2023, ST 953 Antrag vom 25.07.2023, OF 489/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4345 Aktenzeichen: 32 1