Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
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Bisheriger Verlauf
30.06.2014
15.07.2014
20.10.2014
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Details im PARLIS OM_3330_2014Stellungnahme des Magistrats
Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1373_201430.06.2014
15.07.2014
20.10.2014
Stellungnahme des Magistrats
Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Details im PARLIS ST_1373_2014S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 15.07.2014, OM 3330 entstanden aus Vorlage: OF 414/7 vom 30.06.2014
Betreff: Grünfläche für Kita Sternenbrücke nutzbar machen
Der Magistrat wird gebeten, einen Teil der Grünfläche (ca. 25 Prozent), die sich hinter der Kita Sternenbrücke (Rödelheimer Landstraße 126) befindet, in die zeitweis e Obhut der Kita bzw. deren Träger zu übergeben und die Errichtung eines niedrigen Zaunes zur Absicherung des Geländes zu gestatten. Begründung:
Die Grünfläche schließt direkt an das Gelände der Kita an und trennt die Häuserreihe entlang der Rödelheimer Landstraße von den Kleingartenanlagen. Die Grünfläche liegt etwas versteckt und wird daher selten genutzt. Mangels einer eigenen Freifläche wird das Gelände aber von der Kita intensiv genutzt. Durch die mangelnde Abgrenzung des Geländes ist die Aufsicht über die spielenden Kinder aber nur schwer zu gewährleisten. Ein niedriger Zaun in nordsüdlicher Richtung könnte dieses Problem aber beseitigen. Die Kita wäre bereit, den Zaun zu errichten und die abgetrennte Grünfläche in Eigenregie zu pflegen. Da das Gelände im Grüngürtel liegt, ist die Errichtung eines Zaunes eigentlich nicht zulässig. Aufgrund der geschilderten Situation sieht der Ortsbeirat in einem solchen Zaun, sofern er eine Höhe von 1 Meter bis 1,20 Meter nicht überschreitet, keinen Eingriff, der den Intentionen der Grüngürtelsatzung entgegensteht. Selbstverständlich muss der Zaun wieder entfernt werden, sobald das Gelände nicht mehr von der Kita genutzt wird. Auf dem Gelände sollen Bauwerke wie Hütten oder fest installierte Spielgeräte nicht zugelassen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.10.2014, ST 1373 Aktenzeichen: 67 0