E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestalten
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Errichtung von E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 zu prüfen und die Kriterien für die Genehmigung von Anträgen zu erläutern. Dies ist wichtig, um eine barrierefreie E-Ladeinfrastruktur zu gewährleisten und um sicherzustellen, dass die Standortgenehmigungen mit anderen städtischen Planungen abgestimmt sind.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- für welche Standorte im Ortsbezirk 2 aktuell eine Errichtung von E-Ladestationen beantragt ist und wie der Ortsbeirat 2 künftig frühzeitig über entsprechende Vorhaben unterrichtet wird;
- nach welchen Kriterien die Anträge von Unternehmen, die Ladeinfrastruktur anbieten, im Rahmen des Open-Market- Modells geprüft werden;
- warum beispielsweise die Ladestationen in der Straße Am Weingarten nicht in der seitens der Stadt zur Verfügung gestellten Plattform, über https://frankfurt.de/aktuelle-meldung/meldungen/wichtiger-schritt-auf-dem-weg-zu r-smart-city/ (https://urbanedatenplattform.frankfurt.de/#!/map/chargeCloud) angezeigt werden und inwiefern die für Anträge zuständige Stelle auch für die Wartung der Übersicht zuständig ist;
- wie viele der bisherigen Anträge von anbietenden Unternehmen für Standorte im Ortsbezirk 2 negativ beschieden wurden und welche Gründe für die Ablehnung maßgeblich waren;
- wie viele der aktuell bereits gestatteten und in Prüfung befindlichen E-Ladestationen im Ortsbezirk 2 in Form von Behindertenparkplätzen (gemäß DIN 18040-3) angeboten werden und wie künftig gewährleistet wird, dass eine ausreichende Anzahl an E-Ladestationen an Behindertenparkplätzen installiert wird;
- inwieweit gewährleistet wird, dass die Standortgenehmigung laufende und künftige Planungen für den öffentlichen Raum und Verkehrsraum, z. B. Ausbau der Radinfrastruktur, nicht behindern.
Begründung
Da die Stadt Frankfurt am Main selbst keine Ladeinfrastruktur auf öffentlichen Flächen plant und errichtet, sondern dies, im Rahmen des Open-Market-Modells anbietenden Unternehmen überlässt, besteht grundsätzlich Informationsbedarf, nach welchen konkreten Kriterien diese Anträge geprüft und beschieden werden und welche Auswirkungen auf den öffentlichen Raum im Ortsbezirk 2 absehbar sind. Da E-Mobilität auch für mobilitätseingeschränkte Menschen ein wichtiges Thema ist und der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung steigt, muss auch beim Ausbau der E-Ladeinfrastruktur zwingend auf einen barrierefreien Zugang zu Lademöglichkeiten geachtet werden. Ohne städtisches Gesamtkonzept für den Ausbau der Ladeinfrastruktur besteht die Gefahr, dass Standortgenehmigungen für E-Ladesäulen unabgestimmt mit anderen städtischen Vorhaben erteilt werden. Um den verschiedenen Akteuren und Stakeholdern gerecht zu werden, sollten die eingerichteten Ladesäulen auch auf der verfügbaren Webseite angezeigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. September 2019MM 140Ausbau der Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main - Vorlage eines „Leitfaden zum Errichten von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Raum in Frankfurt am Main“Magistratsvortrag
- 14. November 2022OFOF 525/2E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3316E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenDirektanregung
- 1. November 2024Antwort des Magistrats · nach 267 WochenSTST 1919E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 2 sozial und planvoll gestaltenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf13 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
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Abstimmung im Original
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Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-31