Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
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Bisheriger Verlauf
10.11.2022
05.12.2022
24.03.2023
Antrag Ortsbeirat
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS OF_549-2_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS OM_3312_2022Stellungnahme des Magistrats
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS ST_755_202310.11.2022
Antrag Ortsbeirat
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS OF_549-2_202205.12.2022
Anregung Ortsbeirat
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS OM_3312_202224.03.2023
Stellungnahme des Magistrats
Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Details im PARLIS ST_755_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3312 entstanden aus Vorlage: OF 549/2 vom 10.11.2022
Betreff: Bereich Zebrastreifen Fürstenbergerstraße in Richtung Eschersheimer Landstraße und Hansaallee
Der Magistrat wird gebeten, zugunsten der Verkehrssicherheit von Schulkindern und Erwachsenen auf der Fürstenbergerstraße, Richtung Eschersheimer Landstraße und vor der Kreuzung auf der Hansaallee, die folgenden Maßnahmen zur Einhaltung der Abstandsregel fünf Meter vor einem Zebrastreifen (Schulweg) umzusetzen: 1. Auf der Fürstenbergerstraße/Ecke Hansaallee in Richtung Eschersheimer Landstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 2. Auf der von Süden kommenden Hansaallee, vor der Kreuzung Fürstenbergerstraße, vor dem Zebrastreifen (Schulweg) entsprechend der STVO, ist der fünf-Meter-Abstand zu gewährleisten. Hierzu sind vor dem Zebrastreifen die schraffierten Flächen entsprechend zu erweitern und durch Poller oder besser noch durch Fahrradbügel vor einem illegalen Parken zu schützen. 3. Die schon ziemlich verblichenen Straßenmarkierungen (schraffierte Flächen und Haltelinien) in den genannten Bereichen sind zu erneuern. Begründung:
Mehrere Eltern von Schulkindern berichten von Problemen ihrer Kinder bei der Überquerung der beiden genannten Zebrastreifen, bedingt durch den geringen Abstand zwischen parkenden Fahrzeugen auf den davor liegenden schraffierten Flächen. Diese schraffierten Flächen werden extrem häufig von parkenden Fahrzeugen zugeparkt und versperren die Sicht auf den Zebrastreifen (Schulweg) und gefährden dadurch die Schulkinder auf dem (Rück-) Weg zu ihrer Schule. Entsprechende Vorfälle waren bei einer Besichtigung durch ein Ortsbeiratsmitglied zu beobachten. Der von der STVO geforderte Abstand von fünf Metern zwischen Fahrzeugen und dem Zebrastreifen wird derzeit nicht eingehalten. Anlage: Blick Hansaallee Richtung Eschersheimer Landstraße Blick Hansaallee Blick Hansaallee/Fürstenbergerstraße Anlage 1 (ca. 129 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 755