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Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße

Vorlagentyp: OM
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 23.08.2011

Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt-Hausen" zu kennzeichnen.

Begründung: Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstraße wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt beziehungsweise übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o. g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt-Hausen" anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2011OFOF 44/7Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine NelkenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 6. September 2011Sie sind hier
    OMOM 330Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
    Direktanregung
  3. 13. Januar 2012Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 101Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine NelkenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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