Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
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Bisheriger Verlauf
23.08.2011
06.09.2011
13.01.2012
Antrag Ortsbeirat
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS OF_44-7_2011Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS OM_330_2011Stellungnahme des Magistrats
Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS ST_101_201223.08.2011
Antrag Ortsbeirat
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt Hausen/Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS OF_44-7_201106.09.2011
Anregung Ortsbeirat
Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS OM_330_201113.01.2012
Stellungnahme des Magistrats
Kennzeichnung einer Vorfahrtsregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen / Kleine Nelkenstraße
Details im PARLIS ST_101_2012S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 06.09.2011, OM 330 entstanden aus Vorlage: OF 44/7 vom 23.08.2011
Betreff: Kennzeichnung einer Vorfahrtregelung an der Kreuzung: Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße
Der Magistrat wird gebeten, die Vorfahrtregelung an der Kreuzung Alt-Hausen/Kleine Nelkenstraße in Hausen entweder durch Aufstellen des Straßenverkehrszeichens 205 "Vorfahrt gewähren" oder durch eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Straße "Alt-Hausen" zu kennzeichnen. Begründung:
Durch die an dieser Kreuzung führende Linkskurve und die unscheinbare Einmündung in die Kleine Nelkenstraße wird die Vorfahrtsregel "rechts vor links" von den Kraftfahrern als auch von den Radfahrern zum großen Teil nicht erkannt beziehungsweise übersehen. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h kommt es öfter zu gefährlichen Situationen in diesem Kreuzungsbereich. Aus den o. g. Gründen bittet der Ortsbeirat den Magistrat, das Verkehrszeichen 205 der Straßenverkehrsordnung "Vorfahrt gewähren" aufzustellen oder eine gestrichelte Linie zur Beachtung der Vorfahrtsregel "rechts vor links" auf der Fahrbahn der Straße "Alt-Hausen" anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2012, ST 101
Beratung im Ortsbeirat: 7 Aktenzeichen: 66 7