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Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

22.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

Details im PARLIS OF_507-2_2022
05.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

Details im PARLIS OM_3296_2022
11.04.2023

Stellungnahme des Magistrats

Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße

Details im PARLIS ST_916_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 05.12.2022, OM 3296 entstanden aus Vorlage: OF 507/2 vom 22.10.2022 Betreff: Prüfung Superblockkonzept für Bockenheim und die Leipziger Straße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, inwieweit und in welcher konkreten Variante das vom Verkehrsclub Deutschland entwickelte Superblockkonzept (https://nextcloud.vcd.org/index.php/s/mFLP2RyMXDJmWZc) für die Quartiere in Bockenheim rund um die Leipziger Straße eingesetzt und adaptiert werden könnte. Dabei soll der Magistrat besonderes Augenmerk auf die frühe und umfassende Beachtung und Einbindung der unterschiedlichen Interessen von Anwohnern, Anliegern, Gewerbetreibenden etc. legen. So sind für die Einbindung sowohl die bestehenden Foren und Institutionen (z. B. Runder Tisch Leipziger Straße, die IHK, Ortsbeiräte) als auch die von den Dezernenten Majer und Wüst bis zum Jahresende zugesagten "Kümmerer" (s. Veranstaltung "Wir müssen reden!" bei der IHK am 11.10.22) zu nutzen. Zusätzlich sind auch noch Stadtteilbüro, FBAG, VCD, Radentscheid und weitere Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnenden und Nutzerinnen und Nutzer hinzuzuziehen.

Begründung:

Das vom Verkehrsclub Deutschland entwickelte Superblockkonzept stellt den ersten Versuch eines ganzheitlichen Ansatzes dar, um die schon lange bestehenden Probleme des begrenzten Straßen- und Bürgersteigraumes auf der Leipziger und den angrenzenden Straßen zu lösen. Es bietet eine Chance, die Interessen aller Anwohner, Gewerbetreibenden und Verkehrsteilnehmer angemessen zu berücksichtigen, die es verdient, genauer evaluiert zu werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.04.2023, ST 916