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Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.06.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen

Details im PARLIS OM_2250_2022
16.09.2022

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

Details im PARLIS ST_2107_2022
21.11.2022

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

Details im PARLIS OF_230-8_2022
08.12.2022

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen

Details im PARLIS OM_3273_2022
24.03.2023

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103-103e herstellen

Details im PARLIS ST_784_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3273 entstanden aus Vorlage: OF 230/8 vom 21.11.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Antoninusstraße 103 bis 103e herstellen Vorgang: OM 2250/22 OBR 8; ST 2107/22 Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, 1. die Straßenschraffierung in der Antoninusstraße bis einschließlich vor die Ausfahrt 103 bis 103e fortzuführen; 2. ein weiteres Feuerwehrzufahrtsschild neben dem Schlagbaum der Ausfahrt 103 bis 103e aufzustellen. Fotos: privat

Begründung:

Mit der Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107, wurde der Wunsch des Ortsbeirates nach einer Verbesserung der Verkehrssituation nicht entsprochen. Deshalb haben Mitglieder des Ortsbeirates das Gespräch mit dem zuständigen Amt gesucht, aber leider keine Antwort erhalten. Die Gemengelage für die Anwohner hat sich mit den im Jahr 2018 eingeleiteten Maßnahmen nicht normalisiert. Wie den Fotos entnommen werden kann, halten sich die Fahrzeuge nicht an die Markierungen. Dadurch entstehen immer wieder gefährliche Situationen beim Ein- und Ausfahren der Fahrzeuge, aber auch für die querenden Fußgänger. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2250 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2022, ST 2107 Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 784 Aktenzeichen: 32 1