Fehlt Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße?
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Beschilderung in der Tempo-30-Zone östlich der Homburger Landstraße zu überprüfen. Es wird erwartet, dass die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer klar erkennen können, wo der Beginn der Tempo-30-Zone liegt.
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Petunienweg — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Viacount-Messungen im Petunienweg11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Austausch der Abfallbehälter - Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)20.07.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Austausch der Abfallbehälter – Grünanlage Petunienweg (Anlage 1718)05.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Petunienweg per E-MailAnregung
Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt.
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht.
Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wo in den zuvor beschriebenen Bereichen der jeweilige Beginn der Tempo-30-Zone liegt und woran die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer diese erkennen können, wenn keine Verkehrszeichen 274.1 diese darstellen.
Absatz 2 zu den Zeichen 274.1 und 274.2 der VwV-StVO scheint dieses zu erfordern.
Begründung
östlich der Homburger Landstraße? Die Straßen Malvenweg, Petunienweg und Jasminweg sind verkehrsberuhigte Bereiche innerhalb einer weitläufigen Tempo-30-Zone. An den jeweiligen Einmündungen wurden die Verkehrszeichen 325.1 sowie 325.2 (verkehrsberuhigter Bereich) angeordnet und aufgestellt. Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ist das Zeichen 274.2 (Ende einer Tempo-30-Zone) entbehrlich, wenn die Zone z. B. in einen verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1) übergeht. Nach dem direkten Verlassen der vorgenannten verkehrsberuhigten Bereiche sind bislang noch keine Verkehrszeichen 274.1 (Beginn einer Tempo 30-Zone) vorzufinden. Eine Entbehrlichkeit für das Zeichen 274.1 ist der VwV-StVO aber leider nicht zu entnehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. November 2022OFOF 474/10Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 6. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3230Fehlt Beschilderung in der Tempo30Zone östlich der Homburger Landstraße?Direktanregung
- 3. April 2023STST 862Fehlt Beschilderung in der Tempo 30 Zone östlich der Homburger Landstraße?Stellungnahme
- 30. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 49 WochenSTST 2227Fehlt Beschilderung in der Tempo 30 Zone östlich der Homburger Landstraße?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats