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Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 11
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 11 fordert die Stadtregierung auf, die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach zu verstärken, um die Sicherheit der Schulwege für Kinder zu verbessern. Dies ist notwendig, da parkende Fahrzeuge die Sicht und den Platz auf den Fußwegen einschränken und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen:

- Arolser Straße;

- Atzelbergstraße;

- Auerfeldstraße;

- Zentgrafenstraße;

- An der Marienkirche;

- Alt-Seckbach und Hintergasse;

- Heinz-Herbert-Karry-Straße;

- Wilhelmshöher Straße;

- Im Trieb;

- Zeuläckerstraße;

- Hochstädter Straße.

Begründung

Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. November 2022OFOF 350/11Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der SchulwegsicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2022Sie sind hier
    OMOM 3213Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
    Direktanregung
  3. 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 812Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der SchulegsicherheitStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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