Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der Schulwegsicherheit
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 11 fordert die Stadtregierung auf, die Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach zu verstärken, um die Sicherheit der Schulwege für Kinder zu verbessern. Dies ist notwendig, da parkende Fahrzeuge die Sicht und den Platz auf den Fußwegen einschränken und somit ein Sicherheitsrisiko darstellen.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Alt-Seckbach — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 10.08.2026.
- Absolutes Böllerverbot in AltSeckbach10.08.2026 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Blumenkübel auf dem Platz vor dem Historischen Rathaus Seckbach08.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Programm zur städtebaulichen Weiterentwicklung des Seckbacher Ortskerns18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Der Magistrat wird gebeten, mehr Personal bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Ortsbezirk 11 einzusetzen und die Kontrollen zu verschärfen. Schwerpunkte sollen Straßen sein, welche gemäß Schulwegeplan als empfohlene Schulwege für Kinder ausgewiesen sind und deren Sicherheit durch Fahrzeuge, die den Platz beengen bzw. die Sicht der Kinder auf die Straße rauben, eingeschränkt werden. Besonders zu achten ist dabei auf Missachtung des Parkverbots, parkende Autos auf Gehwegabsenkungen sowie parkende Autos auf dafür nicht zugelassenen Flächen wie Fußwege in verkehrsberuhigten Bereichen oder in Ampelbereichen. Schwerpunktmäßig sollen die Kontrollen morgens und nachmittags (Unterrichtsstart und -ende) in folgenden Straßen erfolgen:
- Arolser Straße;
- Atzelbergstraße;
- Auerfeldstraße;
- Zentgrafenstraße;
- An der Marienkirche;
- Alt-Seckbach und Hintergasse;
- Heinz-Herbert-Karry-Straße;
- Wilhelmshöher Straße;
- Im Trieb;
- Zeuläckerstraße;
- Hochstädter Straße.
Begründung
Die empfohlenen Fußwege im Schulwegeplan sollen es Kindern ermöglichen, sicher zur Schule zu gelangen. In Seckbach sind viele Fußwege (z. B. in der Wilhelmshöher Straße) ohnehin sehr schmal. Hinzu kommt, dass in vielen Straßen parkende Autos den Platz für die Kinder auf den Fußwegen reduzieren oder die Sicht deutlich beeinträchtigen. Die Strafgebühren bei Parkverstößen sind adäquat deutlich angehoben worden, allerdings findet in Seckbach praktisch keine Überwachung von Regelverstößen statt. Dies ist ein Sicherheitsrisiko für Schulkinder. Hier muss dringlich eine zahlenmäßige Erweiterung der Kontrollen vor allem wochentags zu besonders kritischen Uhrzeiten (Unterrichtsstart und -ende) erfolgen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. November 2022OFOF 350/11Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der SchulwegsicherheitOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2022Sie sind hierOMOM 3213Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der SchulwegsicherheitDirektanregung
- 24. März 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 812Überwachung des ruhenden Verkehrs im Grundschulbezirk Seckbach (Nr. 66/Zentgrafenschule) zur Verbesserung der SchulegsicherheitStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats