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Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, das Abstellen von E-Scootern und E-Rollern außerhalb der vorgesehenen Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen. Dies geschieht aufgrund der zunehmenden Behinderungen der Gehwege und Straßen, die durch falsch abgestellte Fahrzeuge verursacht werden. Ziel ist es, die Sicherheit und Zugänglichkeit für alle Passanten zu gewährleisten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E-Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen.

Begründung

In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2021OFOF 62/5Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
  2. 11. Juni 2021Sie sind hier
    OMOM 319Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5
    Direktanregung
  3. 25. Oktober 2021Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1974Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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