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Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Details im PARLIS OF_62-5_2021
11.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Details im PARLIS OM_319_2021
25.10.2021

Stellungnahme des Magistrats

Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5

Details im PARLIS ST_1974_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 319 entstanden aus Vorlage: OF 62/5 vom 24.05.2021 Betreff: Beordnen des Abstellens von E-Scootern und E-Rollern im Ortsbezirk 5 Der Magistrat wird gebeten, beispielsweise durch Erstellen einer Allgemeinverfügung, den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Besitzerinnen und Besitzern das Abstellen von E- Scootern und E-Rollern jenseits ordnungsgemäßer Parkflächen im Ortsbezirk 5 zu untersagen.

Begründung:

In letzter Zeit kommt es im Ortsbezirk 5 vermehrt zu Behinderungen der öffentlichen Gehwege und Straßen durch abgestellte E-Scooter und E-Roller. Sie werden kreuz und quer, sogar auf öffentlichen Treppenaufgängen und mitten auf der Straße, abgestellt. Dadurch sind Passantinnen und Passanten, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen und Rollatoren massiv behindert. Bürgersteige können nicht mehr genutzt werden. Abends stellen sie außerdem eine Stolperfalle dar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.10.2021, ST 1974 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66 5