Sossenheim: Dringende Handlungsnotwendigkeit zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen)
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 fordert die Stadtregierung auf, eine Kfz-Durchfahrtsperre im Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen zu installieren, um die rechtswidrige Befahrung durch Fahrzeuge zu verhindern. Dies ist notwendig, um die Parkflächen zu schützen und die Schäden an der Parkanlage zu minimieren.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Mit seiner Anregung vom 28.06.2022, OM 2364, regte der Ortsbeirat die Verlegung der bestehenden Schrankenanlage in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Straße 48 bis 50) an. Die Notwendigkeit der Schrankenverlegung ist gegeben, da immer mehr Kfz aus der angrenzenden Siedlung aufgrund des verschärften Parkdrucks rechtswidrig die Sulzbachwiesen zum Abstellen der Kfz befahren. Das Befahren des Naherholungsgebietes beschädigt u. a. auch die dort befindlichen Rasenflächen der Parkanlage. In den letzten Wochen hat sich die Situation weiter verschärft.
In der Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2434, geht der Magistrat völlig unzureichend auf die oben genannte Anregung ein. Statt zum Thema des rechtswidrigen Befahrens von Kfz sowie des Verlegungswunsches Stellung zu beziehen, äußert der Magistrat, dass keine Schranke (bisherige wurde aufgrund von Bauarbeiten demontiert) mehr errichtet werden soll. Dies bedeutet, dass künftig das gesamte (in weiten Teilen unter Naturschutz stehende) Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen unkontrolliert von Kfz befahren werden kann.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, zur Absicherung der rechtswidrigen Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen die rückgebaute Schranke in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Straße 48 bis
50) zu verlegen. Gegebenenfalls ist eine Absicherung an der gewünschten Stelle auch per abschließbaren Poller möglich, um eine adäquate Befahrbarkeit für den Radverkehr zu ermöglichen.
Begründung
zur Installation einer Kfz-Durchfahrtsperre (Sulzbachwiesen) Vorgang: OM 2364/22 OBR 6; ST 2434/22 Mit seiner Anregung vom 28.06.2022, OM 2364, regte der Ortsbeirat die Verlegung der bestehenden Schrankenanlage in den Einfahrtsbereich der Sulzbachwiesen (Schaumburger Straße 48 bis 50) an. Die Notwendigkeit der Schrankenverlegung ist gegeben, da immer mehr Kfz aus der angrenzenden Siedlung aufgrund des verschärften Parkdrucks rechtswidrig die Sulzbachwiesen zum Abstellen der Kfz befahren. Das Befahren des Naherholungsgebietes beschädigt u. a. auch die dort befindlichen Rasenflächen der Parkanlage. In den letzten Wochen hat sich die Situation weiter verschärft. In der Stellungnahme vom 14.10.2022, ST 2434, geht der Magistrat völlig unzureichend auf die oben genannte Anregung ein. Statt zum Thema des rechtswidrigen Befahrens von Kfz sowie des Verlegungswunsches Stellung zu beziehen, äußert der Magistrat, dass keine Schranke (bisherige wurde aufgrund von Bauarbeiten demontiert) mehr errichtet werden soll. Dies bedeutet, dass künftig das gesamte (in weiten Teilen unter Naturschutz stehende) Naherholungsgebiet Sulzbachwiesen unkontrolliert von Kfz befahren werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 29. November 2022 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 669/6 zurück — Ortsbeiratsantrag von CDU, beschlossen am 22. Januar 2023. Der Magistrat antwortete am 24. März 2023 mit der Stellungnahme ST 753. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 16 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- OFBezugOF 669/6 — Sossenheim: Lagerung und Parken von Schrottfahrzeugen/Kraftfahrzeugen im Landschaftsschutzgebiet I entlang des Dunantring 41a · Ortsbeiratsantrag
- OFBezugOF 778/6 — Sossenheim: Abhaltung eines Ortstermins, um die Befahrbarkeit der Sulzbachwiesen einzuschränken · Ortsbeiratsantrag
- STFolgeST 2434 — Sossenheim: Verlegung der Schrankenanlage sowie Anbringung weiterer Mülleimer in den Sulz-bachwiesen · Stellungnahme