Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 beantragt die sofortige Eröffnung des renovierten Bürgeramts in Nieder-Erlenbach, um die im Grenzänderungsvertrag von 1972 versprochenen Dienstleistungen zu gewährleisten. Dies ist wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger ihre Angelegenheiten vor Ort erledigen können, ohne weit reisen zu müssen.
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Der Magistrat wird gebeten, das renovierte und mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattete Bürgeramt in Nieder-Erlenbach zeitnah wieder zu öffnen. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1505, weist der Ortsbeirat eindringlich darauf hin, dass im Grenzänderungsvertrag von 1972 den Nieder-Erlenbachern ein Bürgeramt mit den wichtigsten Dienstleistungen versprochen wurde. Da der Grenzänderungsvertrag weiterhin Gültigkeit hat, besteht der Ortsbeirat auf dessen Einhaltung.
Begründung
Es kann nicht sein, dass Verhandlungspunkte aus dem Grenzänderungsvertrag von 1972 vonseiten der Stadtregierung außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund und damit die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder die wichtigsten Dinge vor Ort erledigen können, und nicht erst bis in die Nordweststadt oder zum Dornbusch fahren müssen, ist es unabdingbar, das Bürgeramt zeitnah wieder zu eröffnen. Es ist der Bevölkerung auch nicht mehr zu vermitteln, warum für viel Geld das Bürgeramt saniert und umgebaut wurde, wenn es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 64/13Eröffnung des Bürgerbüros mit allen DienstleistungenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. März 2022OMOM 1918Eröffnung des Bürgeramtes mit allen DienstleistungenDirektanregung
- 4. Juli 2022STST 1505Eröffnung des Bürgeramtes mit allen DienstleistungenStellungnahme
- 13. November 2022OFOF 97/13Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2022Sie sind hierOMOM 3173Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachDirektanregung
- 10. März 2023STST 663Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-ErlenbachStellungnahme
- 18. September 2023Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1914Sofortige Eröffnung des Bürgeramtes in Nieder-ErlenbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats