Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
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Bisheriger Verlauf
22.03.2022
04.07.2022
13.11.2022
29.11.2022
10.03.2023
18.09.2023
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS OM_1918_2022Stellungnahme des Magistrats
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS ST_1505_2022Antrag Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OF_97-13_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OM_3173_2022Stellungnahme des Magistrats
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS ST_663_2023Stellungnahme des Magistrats
Sofortige Eröffnung des Bürgeramtes in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS ST_1914_202322.03.2022
Anregung Ortsbeirat
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS OM_1918_202204.07.2022
Stellungnahme des Magistrats
Eröffnung des Bürgeramtes mit allen Dienstleistungen
Details im PARLIS ST_1505_202213.11.2022
Antrag Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OF_97-13_202229.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS OM_3173_202210.03.2023
Stellungnahme des Magistrats
Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS ST_663_202318.09.2023
Stellungnahme des Magistrats
Sofortige Eröffnung des Bürgeramtes in Nieder-Erlenbach
Details im PARLIS ST_1914_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 29.11.2022, OM 3173 entstanden aus Vorlage: OF 97/13 vom 13.11.2022
Betreff: Sofortige Eröffnung des Bürgeramts in Nieder-Erlenbach
Vorgang: OM 1918/22 OBR 13; ST 1505/22 Der Magistrat wird gebeten, das renovierte und mit zwei Arbeitsplätzen ausgestattete Bürgeramt in Nieder-Erlenbach zeitnah wieder zu öffnen. Bezug nehmend auf die Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1505, weist der Ortsbeirat eindringlich darauf hin, dass im Grenzänderungsvertrag von 1972 den Nieder-Erlenbachern ein Bürgeramt mit den wichtigsten Dienstleistungen versprochen wurde. Da der Grenzänderungsvertrag weiterhin Gültigkeit hat, besteht der Ortsbeirat auf dessen Einhaltung. Begründung:
Es kann nicht sein, dass Verhandlungspunkte aus dem Grenzänderungsvertrag von 1972 vonseiten der Stadtregierung außer Kraft gesetzt werden. Aus diesem Grund und damit die Bürgerinnen und Bürger endlich wieder die wichtigsten Dinge vor Ort erledigen können, und nicht erst bis in die Nordweststadt oder zum Dornbusch fahren müssen, ist es unabdingbar, das Bürgeramt zeitnah wieder zu eröffnen. Es ist der Bevölkerung auch nicht mehr zu vermitteln, warum für viel Geld das Bürgeramt saniert und umgebaut wurde, wenn es nicht wieder in Betrieb genommen werden soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.03.2022, OM 1918
Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1505 Stellungnahme des Magistrats vom 10.03.2023, ST 663 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2023, ST 1914 Aktenzeichen: 34-00