Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
25.10.2022
10.11.2022
20.02.2023
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS OF_219-8_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS OM_3133_2022Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS ST_525_202325.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS OF_219-8_202210.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS OM_3133_202220.02.2023
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Details im PARLIS ST_525_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3133 entstanden aus Vorlage: OF 219/8 vom 25.10.2022
Betreff: Verkehrsberuhigung des Dorfwiesenweges Rückseite Erbsengasse
Der Weg zwischen dem Niederurseler Friedhof und der Obermühle ist ein geteerter landwirtschaftlicher Weg. Der Magistrat wird gebeten, 1. die Durchfahrt für diesen Weg für den Lkw-Verkehr zu sperren; 2. den Weg aufgrund seines starken Gefälles und seiner Enge für jeden ersichtlich in die vorhandene Tempo-30-Zone miteinzubeziehen. Quelle: Geoportal Frankfurt Begründung:
Im Zuge der Errichtung neuer Wohngebiete hinter der Obermühle wurde dem Bauherren ein befristetes Wegerecht eingeräumt, diesen Weg mit Lkw zu befahren. Da die Bauarbeiten seit geraumer Zeit abgeschlossen sind, besteht keine Notwendigkeit mehr diesen Weg für Lkws zu nutzen. Aufgrund der Beschilderung wird für Verkehrsteilnehmer nicht deutlich, ob das Wegstück noch zur ausgewiesenen Tempo-30-Zone gehört. Pkws können nur an zwei Stellen, an denen jeweils ein Feldweg einmündet, aneinander vorbeifahren. Der Weg hat zusätzlich ein starkes Gefälle vom Weißkirchener Weg in Richtung Dorfwiesenweg. Er wird überwiegend von Fußgängerinnen und Fußgängern, mehrmals täglich auch von Kindergartengruppen und von Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern genutzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 525 Aktenzeichen: 32 1