Öffentliches Wegerecht Reineckstraße
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Anregung an den Magistrat vom 08.05.2018, OM 3131 entstanden aus Vorlage: OF 603/1 vom 22.04.2018
Betreff: Öffentliches Wegerecht Reineckstraße Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, warum das öffentliche Wegerecht (Gehweg zwischen Reineckstraße und Carl-Theodor-Reiffenstein-Platz) im Bereich des Kaufhauses Peek & Cloppenburg, das in der Querung des Gebäudes bestand, nicht mehr ausgeübt werden kann.
Begründung: Im Rahmen der Entkernung des alten Neckermann-Kaufhauses und der Bebauung der Reineckstraße im Jahre 1988 wurde der Öffentlichkeit ein Wegerecht für zu Fuß Gehende durch das Gebäude als Ersatz für den Wegfall eines Teilstücks der Reineckstraße zugestanden und offenbar auch grundbuchrechtlich oder in anderer Weise gesichert. Die bequeme fußläufige Verbindung von der Konstablerwache z. B. zu den Fachgeschäften in der Töngesgasse ist seit einiger Zeit verschlossen, worauf auch eine entsprechende Beschilderung des Kaufhauses hinweist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. April 2018OFOF 603/1Öffentliches Wegerecht ReineckstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2018Sie sind hierOMOM 3131Öffentliches Wegerecht ReineckstraßeDirektanregung
- 6. August 2018Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 1416Öffentliches Wegerecht ReineckstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats