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Störende Pollerreihe im Oeder Weg

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Störende Pollerreihe im Oeder Weg

Details im PARLIS OF_352-3_2022
10.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Störende Pollerreihe im Oeder Weg

Details im PARLIS OM_3118_2022
26.05.2023

Stellungnahme des Magistrats

Störende Pollerreihe im Oeder Weg

Details im PARLIS ST_1162_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3118 entstanden aus Vorlage: OF 352/3 vom 02.09.2022

Betreff: Störende Pollerreihe im Oeder Weg
Der Magistrat wird gebeten, die lange Reihe der absolut störenden rot-weißen Poller auf der westlichen Seite des Oeder Wegs in Höhe der Glauburgstraße schnellstmöglich zu entfernen und diese Strecke einer sinnvollen Verwendung zuzuführen. Dabei sollten auch die inzwischen installierten Fahrradbügel entfernt werden, die an dieser Stelle völlig deplatziert und ungenutzt sind. Stattdessen könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge installiert werden. Das könnten insbesondere Ladeplätze für Elektrofahrzeuge sein, für die im Nordend gemessen an den entsprechenden Planzahlen noch ein eminenter Bedarf besteht. Falls dann noch Platz übrig bleibt, sollte normales Parken eingerichtet werden als kleiner Ausgleich für die große Anzahl weggefallener Parkplätze im Zuge der Umgestaltung des Oeder Wegs. Der Bereich direkt vor dem alten Tor zur Kastanienallee sollte allerdings auf jeden Fall in einer Breite von circa zwei Parkplätzen frei gehalten werden, um die freie Sicht auf das Tor zu ermöglichen. Dieser Bereich könnte dann durch einige zum Tor passende graue (und nicht rot- weiße) Poller abgesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1162
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

19. Sitzung des OBR 3 am 23.03.2023, TO I, TOP 61 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1