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Verkehrssicherheit erhöhen: Ampeln am U-Bahnhof Heddernheim durchgehend betreiben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.04.2014

Antrag Ortsbeirat

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampeln am U-Bahnhof Heddernheim durchgehend betreiben

Details im PARLIS OF_443-8_2014
08.05.2014

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampeln am U-Bahnhof Heddernheim durchgehend betreiben

Details im PARLIS OM_3103_2014
14.07.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssicherheit erhöhen: Ampeln am U-Bahnhof Heddernheim durchgehend betreiben

Details im PARLIS ST_910_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3103 entstanden aus Vorlage: OF 443/8 vom 23.04.2014

Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Ampeln am U-Bahnhof Heddernheim durchgehend betreiben
Vom U-Bahnhof Heddernheim führen zwei Wege über die Dillenburger Straße in den Ortskern Heddernheim hinein: an der Einmündung zur Dillgasse ist eine Ampel, die nur den Fußgängerüberweg steuert, und an der Kreuzung mit der Nassauer Straße ist eine Fußgängerampel mit der Ampelanlage für die komplette Kreuzung verbunden. Beide Ampelanlagen werden bereits um 22 Uhr ausgeschaltet. Fußgänger, die aus der U- Bahn oder aus dem Bus aussteigen und nach Heddernheim laufen wollen, haben danach keine gesicherte Möglichkeit mehr, die Straße zu überqueren. Besonders die Kreuzung Dillenburger Straße/Nassauer Straße bedeutet mit der recht langen Überquerung der hier vierspurigen Straße eine große Herausforderung. Hinzu kommt, dass der Ausbauzustand der Maybachbrücke den motorisierten Verkehr dazu verleitet, hier schneller als 50 km/h zu fahren. An der Dillgasse wiederum versperren außerhalb des Berufsverkehrs oft parkende Autos die Sicht, so dass auch hier die Überquerung der Dillenburger Straße (mindestens aus Richtung des Ortskerns zur Haltestelle hin) zum Hindernislauf wird. Der Magistrat wird gebeten, die oben genannten Ampelanlagen nicht mehr abzuschalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2014, ST 910 Aktenzeichen: 32 1