Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
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Bisheriger Verlauf
17.04.2018
04.05.2018
06.08.2018
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Details im PARLIS OM_3095_2018Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Details im PARLIS ST_1476_201817.04.2018
04.05.2018
Anregung Ortsbeirat
Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Details im PARLIS OM_3095_201806.08.2018
Stellungnahme des Magistrats
Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Details im PARLIS ST_1476_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3095 entstanden aus Vorlage: OF 861/5 vom 17.04.2018
Betreff: Ampelschaltung Niederräder Landstraße/Kennedyallee
Der Magistrat wird gebeten, für den Radverkehr auf der Niederräder Landstraße vor der Kreuzung Kennedyallee für eine radfahrerfreundliche und zeitgemäße Ampelschaltung zu sorgen. Dies kann durch eine Kontaktschleife auf dem Radweg oder durch eine zusätzliche separat geschaltete Radfahrerampel gewährleistet werden. Außerdem ist sicherzustellen, dass die Grünphase für Fußgänger über die Kennedyallee grundsätzlich immer zugeschaltet wird, wenn die Grünphase für den Kraftfahrzeugverkehr ausgelöst wurde. Begründung:
Der Radverkehr in der Niederräder Landstraße wird bis zur Kreuzung Kennedyallee jeweils rechts vom Kfz-Verkehr auf Radwegen geführt. Radfahrende müssen das Grünsignal der Fußgängerampel beachten, da eine Streuscheibe mit Fahrradsymbol installiert ist. Das Grünsignal wird von Kraftfahrzeugen durch Kontaktschleifen in der Fahrbahn oder von Fußgängern durch Betätigen des Tasters ausgelöst. In Schwachverkehrszeiten stehen die Radler vor der roten Ampel, weil niemand das Signal auslöst. Dann fahren sie häufig unter Missachtung des Rotsignals über die Kreuzung. Der Taster für die Fußgänger wird von Radfahrenden meist nicht benutzt, weil er zu weit von der Aufstellfläche vor der Ampel für den Radverkehr entfernt ist. Die vergleichsweise winzigen Fußgängertaster sind ohnehin für den Radverkehr immer nur eine Notlösung, weil sie aufgrund der geringeren Manövrierfähigkeit schlecht zu erreichen sind. Die Grünphase für Fußgänger wird nicht immer automatisch zur Kfz-Grünphase dazu geschaltet. Radfahrer zweifeln daher an der korrekten Einstellung der Ampel und fühlen sich berechtigt, unter Missachtung des Rotlichts die Kreuzung zu queren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1476 Aktenzeichen: 32 1