Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße
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Bisheriger Verlauf
20.03.2018
04.05.2018
06.08.2018
Antrag Ortsbeirat
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße/Karlsbader Straße
Details im PARLIS OF_817-5_2018Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße
Details im PARLIS OM_3076_2018Stellungnahme des Magistrats
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße
Details im PARLIS ST_1483_201820.03.2018
Antrag Ortsbeirat
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße/Karlsbader Straße
Details im PARLIS OF_817-5_201804.05.2018
Anregung Ortsbeirat
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße
Details im PARLIS OM_3076_201806.08.2018
Stellungnahme des Magistrats
Sanierung der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße
Details im PARLIS ST_1483_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 04.05.2018, OM 3076 entstanden aus Vorlage: OF 817/5 vom 20.03.2018 Der Magistrat wird aufgefordert, die Fahrbahn der Stesemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße zu sanieren.
Begründung:
Die Fahrbahn der Stresemannallee im Abschnitt Teplitz-Schönauer-Straße bis Karlsbader Straße ist in einem desolaten Zustand. Der Fahrbahnrand ist auf der Seite zu den Parkplätzen hin stark abschüssig gewölbt, sodass bei Regen eine Entwässerung in den dafür vorgesehenen Gulli, gleich nach der Rechtskurve nach dem Überqueren der Straßenbahnschienen, nicht stattfindet. Es entsteht dadurch eine ca. zwei bis drei Quadratmeter große, relativ tiefe Pfütze. Ebenso läuft das Regenwasser ein paar Meter weiter, in Richtung Karlsbader Straße, in den nächsten Gulli nicht ab. Eine Sanierung des Fahrbahnbelages und der dazugehörenden Entwässerung ist daher dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1483 Aktenzeichen: 66 5