Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109, führende Lichtsignalanlage
- freizuschneiden und
- zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern.
Begründung
Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Oktober 2022OFOF 588/5Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, FDP
- 4. November 2022Sie sind hierOMOM 3057Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Direktanregung
- 10. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 478Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats