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Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

17.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109

Details im PARLIS OF_588-5_2022
04.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109

Details im PARLIS OM_3057_2022
10.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109

Details im PARLIS ST_478_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.11.2022, OM 3057 entstanden aus Vorlage: OF 588/5 vom 17.10.2022

Betreff: Sicherung des mit einer Lichtsignalanlage ausgestatteten Fußgängerüberwegs vor der Liegenschaft Gerbermühlstraße 109
Der Magistrat wird gebeten, die zur Sportanlage Gerbermühle, Gerbermühlstraße 109, führende Lichtsignalanlage 1. freizuschneiden und 2. zusätzlich durch einen Blitzer abzusichern.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass die Lichtsignalanlage durch Pflanzen zugewachsen ist. Dies führt dazu, dass z.B. Kinder, die zum Sportplatz Gerbermühle wollen, die Lichtzeichen für Fußgänger nur schwer erkennen können. Weiter passieren Autofahrerinnen und Autofahrer die Lichtsignalanlage teilweise mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit. Hier ist Abhilfe zu schaffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 478
Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32 1