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Sicheres Überqueren der Westerbachstraße in Höhe der Bushaltestelle Haigerer Straße!

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.02.2009

Antrag Ortsbeirat

Sicheres Überqueren der Westerbachstraße in Höhe der Bushaltestelle Haigerer Straße!

Details im PARLIS OF_1094-6_2009
10.03.2009

Anregung Ortsbeirat

Sicheres Überqueren der Westerbachstraße in Höhe der Bushaltestelle Haigerer Straße!

Details im PARLIS OM_3031_2009
14.05.2009

Stellungnahme des Magistrats

Sicheres Überqueren der Westerbachstraße in Höhe der Bushaltestelle Haigerer Straße!

Details im PARLIS ST_698_2009

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.03.2009, OM 3031 entstanden aus Vorlage: OF 1094/6 vom 23.02.2009

Betreff: Sicheres Überqueren der Westerbachstraße in Höhe der Bushaltestelle Haigerer Straße!
Der Magistrat wird gebeten, zwischen Haigerer Straße und Autobahnauffahrt (zur A 648 Richtung Messe) eine Querungshilfe über die Westerbachstraße einzurichten, um u.a. gefahrlos zur Bushaltestelle "Haigerer Straße" (Linien 50 und 55) zu gelangen.

Begründung:

Die Bushaltestelle "Haigerer Straße" wird von Bewohnern der Carl-Sonnenschein-Siedlung, des Flurscheideweges, der Haigerer Straße und der Westerbachsiedlung genutzt, um mit dem Bus der Linie 50 Richtung Innenstadt bzw. dem Bus der Linie 55 Richtung Rödelheim zu fahren. Die Bushaltestelle ist derzeit nicht sicher zu erreichen, gefährliche Situationen beim Überqueren der Westerbachstraße sind vorprogrammiert. Deswegen hatte der Ortsbeirat 6 bereits 1999 eine Querungshilfe gefordert. Der Magistrat sagte den Bau einer solchen Querungshilfe zunächst auch zu. Die Umsetzung scheiterte dann an den für diese Maßnahme nicht verfügbaren Haushaltsmitteln. Es bleibt festzustellen, dass sich die Situation an dieser Haltestelle in den letzten Jahren noch deutlich verschlimmert hat. Die Westerbachstraße ist in diesem Bereich sehr breit und äußerst stark frequentiert. Auf Dauer kann die Situation auf keinen Fall so bleiben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.05.2009, ST 698 Aktenzeichen: 66 2