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Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.02.2014

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost

Details im PARLIS OF_367-4_2014
25.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost

Details im PARLIS OM_3020_2014
18.07.2014

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost

Details im PARLIS ST_926_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 25.03.2014, OM 3020 entstanden aus Vorlage: OF 367/4 vom 19.02.2014

Betreff: Lärmschutzanforderungen für den Güterbahnhof Ost
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,


- ob hinsichtlich des vom Güterbahnhof Ost beziehungsweise der angrenzenden Bahnstrecke abgestrahlten Lärms auf die Umgebung kartierte Erkenntnisse vorliegen; - ob schon Lärmschutzmaßnahmen erwogen wurden oder in Planung sind - auch zusammen mit der Deutschen Bahn;
- ob solche Maßnahmen nur mit oder auch unabhängig vom Bau der nordmainischen S-Bahn zu erwarten sind;
- ob Erkenntnisse vorliegen, wann Baumaßnahmen am Güterterminal, die offenbar immer noch fortdauern, gegebenenfalls abgeschlossen sein werden.

Begründung:

1. Vor Jahren wurde begonnen, den Schienen-Güterverkehr in Frankfurt neu zu ordnen. Unter anderem wurde der Güterbahnhof zwischen Gallus und Messe aufgegeben und dort ein neuer Stadtteil entwickelt. Im Ostend wurde der alte Güterbahnhof geräumt und weiter ostwärts neu aufgestellt. 2. Anwohnerinnen und Anwohner aus dem Röderbergweg, aber auch schon aus Straßen aus der "zweiten Reihe", klagen über 24-stündige Lärmemissionen in unterschiedlichen Ausprägungen. Es werden Hochfrequenzgeräusche von Verlademaschinen vernommen, Geräusche von Gleisstopfmaschinen, Geräusche, wie sie beim Schleifen von Schienen entstehen, sowie Geräusche aus dem Rangierbetrieb und von abbremsenden und anfahrenden Güterzügen. 3. Die beschriebene Kulisse lässt sich wohl gedanklich in möglicherweise zeitlich begrenzte Baumaßnahmen und laufenden Betrieb (verstärkt durch das wie auch anderswo veraltete Wagenmaterial der Bahn) zerlegen. 4. All dies lässt sich sicher am Lärmaktionsplan spiegeln. 5. Als unsicherer Faktor kommt die Planung der nordmainischen S-Bahn hinzu. Möglicherweise gibt es dann zusätzlichen Lärmschutz. Wahrscheinlich aber vorübergehend zusätzlichen Baulärm. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2014, ST 926 Aktenzeichen: 69