Investitionsprogramm der Landesregierung für Michael-Ende-Schule nutzen
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Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 03.03.2009, OM 3016 entstanden aus Vorlage: OF 504/7 vom 16.02.2009
Betreff: Investitionsprogramm der Landesregierung für Michael-Ende-Schule nutzen Die Hauptstelle der Michael-Ende-Schule in der Niddagaustraße benötigt dringend eine Erweiterung der Raumkapazität, um den ca. 500 durchaus unterschiedlichen Schülerinnen und Schülern und den Anforderungen ganztägigen Unterrichts gerecht werden zu können. Der Ortsbeirat 7 bittet daher den Magistrat, das neu aufgelegte Investitionsprogramm der Hessischen Landesregierung mit sukzessiven Baumaßnahmen auch für diese Schule zu berücksichtigen: - Schaffung eines Aufenthaltsraumes für die ca. 500 Schülerinnen und Schüler zur Überbrückung von Vor- und Nachmittagsunterricht, - Cafeteria zur Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Schülerinnen und Schüler, - Erweiterung der naturwissenschaftlichen Räume mit Sammlungsraum für die Naturwissenschaften, - Ausbau der Praxisräume für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Anspruchsniveau für handlungsorientierten Unterricht, - Schaffung dringend benötigter Lehrerarbeitsplätze. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Februar 2009OFOF 504/7Investitionsprogramm der Landesregierung für Michael-Ende-Schule nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 3. März 2009Sie sind hierOMOM 3016Investitionsprogramm der Landesregierung für Michael-Ende-Schule nutzenDirektanregung
- 4. Mai 2009Antwort des Magistrats · nach 11 WochenSTST 660Investitionsprogramm der Landesregierung für Michael-Ende-Schule nutzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats