Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS OF_614-6_2022
01.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS OM_3000_2022
10.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS ST_483_2023
14.08.2023

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS ST_1722_2023
19.02.2024

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS ST_398_2024
28.10.2024

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS ST_1856_2024
12.05.2025

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg

Details im PARLIS ST_782_2025

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 3000 entstanden aus Vorlage: OF 614/6 vom 16.10.2022

Betreff: Griesheim/Gallus (Ortsbezirke 6 und 1): Ertüchtigung des Denisweges als Schulweg
Der Magistrat wird gebeten, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Regionalverband FrankfurtRheinMain zu bitten, die Planungen für den künftigen Radschnellweg 3 von Wiesbaden über Hofheim am Taunus, Kriftel und Hattersheim am Main nach Frankfurt am Main für den innerstädtischen Bereich in Frankfurt am Main zu priorisieren, und damit zeitnah den Schulweg für Schülerinnen und Schüler sicherer zu machen. Innerstädtisch wird der Radschnellweg 3 in Frankfurt den Denisweg von Nied bis in das Gallus nutzen. Dafür wird dieser Streckenabschnitt ertüchtigt, Lücken geschlossen und auf vier Meter verbreitert. Aktuell ist der Denisweg im Bereich zwischen Waldschulstraße und Schmidtstraße ortsbezirksübergreifend nicht ausreichend als Schulweg für Schülerinnen und Schüler, die das Gymnasium am Römerhof im Gallus besuchen, nutzbar. Der Denisweg ist zu den gängigen Schulzeiten am Morgen und Spätnachmittag für Schülerinnen und Schüler sowie abends für Radfahrende nicht ausreichend beleuchtet, deshalb ist eine bedarfsorientierte Anpassung notwendig, die für die Abend- und Nachtstunden mit Bewegungsmeldern ergänzt werden sollte. Um gleichzeitig Insekten zu schützen, sollten die eingesetzten LED-Leuchten einer Lichtfarbe mit extra warmen Weiß (unter 2.700 Kelvin) entsprechen.

Begründung:

Wenn man weniger Elterntaxis und selbstständige Kinder und Jugendliche haben will, muss auch dafür Sorge getragen werden, diese Entwicklung zu unterstützen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.02.2023, ST 483 Stellungnahme des Magistrats vom 14.08.2023, ST 1722 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2024, ST 398 Stellungnahme des Magistrats vom 28.10.2024, ST 1856 Stellungnahme des Magistrats vom 12.05.2025, ST 782
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 6 am 16.04.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 6 am 28.05.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 6 am 25.06.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 6 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme