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Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

16.10.2022

Antrag Ortsbeirat

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof und Mainzer Landstraße

Details im PARLIS OF_612-6_2022
01.11.2022

Anregung Ortsbeirat

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

Details im PARLIS OM_2998_2022
20.02.2023

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

Details im PARLIS ST_542_2023
16.10.2023

Stellungnahme des Magistrats

Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße

Details im PARLIS ST_2114_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2998 entstanden aus Vorlage: OF 612/6 vom 16.10.2022

Betreff: Griesheim: Parksituation Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße
Der Magistrat wird aufgefordert, das verkehrswidrige Parken in der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße dahin gehend zu verhindern, dass 1. massive Poller das Parken bis auf den Grünstreifen unterbinden und 2. regelmäßige Kontrollen vorgenommen werden, vornehmlich in den Abendstunden, um Sprinter, die für diese Parkbuchten zu lang sind, aufzuschreiben bzw. abzuschleppen.

Begründung:

Nicht nur, dass sich der Fußweg bzw. Grünstreifen entlang der Waldschulstraße zwischen Bahnhof Griesheim und Mainzer Landstraße zur Müllkippe entwickelt, wird die Grünfläche von parkenden Kfz/Sprintern etc. zerstört und die Fußgänger und Radfahrer, deren Weg ebenfalls hier entlang führt, behindert, weil diese zu lang sind und deshalb auf die Grünflächen fahren. Entsprechende Ansprachen werden teilweise verbal unangebracht unterbunden. Dies kann zum Schutz der Bewohner nicht länger hingenommen werden. Grünstreifen sind keine Abstellflächen für Firmenfahrzeuge etc. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.02.2023, ST 542 Stellungnahme des Magistrats vom 16.10.2023, ST 2114
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 6 am 12.09.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 6 am 10.10.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme