Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern. Dies ist notwendig, da der Grünstreifen zunehmend zugeparkt wird und bisherige Maßnahmen keine Wirkung zeigten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern.
Begründung
Die Straße Am Höllsteg liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprachen unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang hielten Fahrzeughalterinnen und -halter davon ab, an dieser Stelle zu parken. Es ist daher nötig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Oktober 2022OFOF 94/13Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 1. November 2022Sie sind hierOMOM 2985Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 378Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am HöllstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats