Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
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Bisheriger Verlauf
16.10.2022
01.11.2022
27.01.2023
Antrag Ortsbeirat
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS OF_94-13_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS OM_2985_2022Stellungnahme des Magistrats
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS ST_378_202316.10.2022
Antrag Ortsbeirat
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS OF_94-13_202201.11.2022
Anregung Ortsbeirat
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS OM_2985_202227.01.2023
Stellungnahme des Magistrats
Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Details im PARLIS ST_378_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2022, OM 2985 entstanden aus Vorlage: OF 94/13 vom 16.10.2022
Betreff: Kein Parken auf dem Grünsteifen in der Straße Am Höllsteg
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das Parken auf dem Grünstreifen in der Straße Am Höllsteg zu verhindern. Begründung:
Die Straße Am Höllsteg liegt am Rande des derzeit bebauten Gebiets in Nieder-Erlenbach. Gegenüber der Häuser liegt eine große Ackerfläche, die durch einen breiten Grünstreifen begrenzt ist. Leider wird dieser Grünstreifen zunehmend zugeparkt. Direkte Ansprachen unter den Nachbarinnen und Nachbarn sowie niederschwellige Maßnahmen der Anwohnerinnen und Anwohner zeigten leider keine Wirkung. Weder die Aussaat von Blüh- und Insektenwiesen mit entsprechend angebrachten Hinweisen noch die indirekte Ansprache durch Anschreiben in den Briefkästen oder das direkte Gespräch nach dem Parkvorgang hielten Fahrzeughalterinnen und -halter davon ab, an dieser Stelle zu parken. Es ist daher nötig, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, damit das Parken auf dem Grünstreifen verhindert wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 13dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.01.2023, ST 378 Aktenzeichen: 66 2