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Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.06.2017

Auskunftsersuchen

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

Details im PARLIS V_489_2017
25.08.2017

Stellungnahme des Magistrats

Landschaftsschutzverordnung in Bergen-Enkheim

Details im PARLIS ST_1589_2017
08.01.2018

Antrag Ortsbeirat

Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

Details im PARLIS OF_158-16_2018
10.04.2018

Anregung Ortsbeirat

Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

Details im PARLIS OM_2967_2018
16.07.2018

Stellungnahme des Magistrats

Gebiet am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen

Details im PARLIS ST_1260_2018

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 10.04.2018, OM 2967 entstanden aus Vorlage: OF 158/16 vom 08.01.2018

Betreff: Gebiet Am Weimerhaus/Voltenseestraße nicht mehr als FFH-Gebiet ausweisen
Vorgang: V 489/17 OBR 16; ST 1589/17 Der Magistrat wird gebeten, bei der oberen Naturschutzbehörde (RP) zu verlangen und durchzusetzen, dass das Gebiet Weimerhaus/Voltenseeweg in Frankfurt am Main/Bergen-Enkheim als FFH-Gebiet aufgehoben und die entsprechende Meldung/Mitteilung an die Europäischen Union widerrufen bzw. zurückgenommen wird. Soweit der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main selbst gegenüber der oberen Naturschutzbehörde oder der Europäischen Union Mitteilungen und Erklärungen abgegeben hat, die zur Festlegung des vorbezeichneten Gebietes als FFH-Gebiet geführt haben könnten, wird der Magistrat aufgefordert, diese Erklärung zurückzunehmen bzw. zu widerrufen.

Begründung:

Die schon über Jahrzehnte (mehr als 70 Jahre) gewachsene Struktur der Wiesen und Gärten im Bereich Weimerhaus/Voltenseeweg und die damit verbundene Lebensqualität der Pächter der Gärten und der Bürger in Bergen-Enkheim ist zu erhalten, wird aber aktuell durch die Bestimmung dieses Gebietes als FFH-Gebiet und die daraus resultierenden Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde gegenüber einzelnen Eigentümern gefährdet, wenn nicht gar zerstört. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 13.06.2017, V 489 Stellungnahme des Magistrats vom 25.08.2017, ST 1589 Stellungnahme des Magistrats vom 16.07.2018, ST 1260