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Bevorstehende Bebauung des sogenannten „Nieder Lochs“

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.02.2014

Antrag Ortsbeirat

Bevorstehende Bebauung des sogenannten .Nieder Lochs.

Details im PARLIS OF_969-6_2014
18.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Bevorstehende Bebauung des sogenannten „Nieder Lochs“

Details im PARLIS OM_2961_2014
13.06.2014

Stellungnahme des Magistrats

Bevorstehende Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs"

Details im PARLIS ST_794_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2961 entstanden aus Vorlage: OF 969/6 vom 27.02.2014

Betreff: Bevorstehende Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs" Der Magistrat wird gebeten, 1. mitzuteilen, welche Bebauung des sogenannten "Nieder Lochs" (erstreckt sich von der Straßenbahnwendeschleife entlang der Mainzer Landstraße in Richtung Tillystraße) ab wann und durch wen durchgeführt wird, und dies in einer Sitzung des Ortsbeirates in Nied (z. B. im Saalbau Nied) noch bis zu den Sommerferien vorzustellen; 2. darauf hinzuwirken, dass die Bebauung nach dem aktuellen Standard für barrierefreies Bauen ausgeführt wird (falls das nicht sowieso schon vorgesehen sein sollte).

Begründung:

Bereits seit 1996 gibt es einen rechtskräftigen Bebauungsplan für das sogenannte "Nieder Loch", der allgemeine Wohnbebauung mit zwei bis drei Geschossen vorsieht (Bebauungsplan Nr. 539). Bisher ist jedoch nichts geschehen. Jetzt hört man jedoch, dass eine Bebauung kurz bevorstehen soll. Es gibt dafür auch deutliche Anzeichen. Gebäude im Bereich des Bebauungsplans müssen geräumt werden, weil sie neuen Häusern Platz machen sollen, wie z. B. die Halle der früheren Unternehmung von Herrn Heller oder ein Gebäude der Wohnheim GmbH in der Straße An der Wörthspitze. Bisher hat es aber weder für den Ortsbeirat noch für die Öffentlichkeit eine Information über das gegeben, was gebaut werden soll. Selbst auf Nachfrage haben Mitglieder des Ortsbeirates von der Wohnheim GmbH keine Auskunft erhalten. Es muss aber doch eine frühzeitige Information möglich sein, bevor schon alles festgelegt ist und mit dem Bau begonnen wird, damit auch Gelegenheit besteht, dass Vorschläge aus dem Ortsbeirat berücksichtigt werden können, wie z. B. möglichst barrierefrei zu bauen oder Hinweise, wie die verkehrliche Erschließung erfolgen soll. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 794 Aktenzeichen: 61 0