Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

27.02.2014

Antrag Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Details im PARLIS OF_967-6_2014
18.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Details im PARLIS OM_2959_2014
13.06.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone

Details im PARLIS ST_802_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2959 entstanden aus Vorlage: OF 967/6 vom 27.02.2014

Betreff: Verkehrsberuhigung in der Werner-Haustein-Straße in Nied hier: Einrichtung einer Tempo-30-Zone
Die Werner-Haustein-Straße ist eine über den Nieder Kirchweg zugängliche Sackgasse, die fast ausschließlich von Anliegern und Radfahrern sowie Spaziergängern Richtung Main genutzt wird. Die circa 300 Meter lange Straße wird immer wieder von Autofahrern sehr zügig zwischen Wendehammer und Kurvenbereich befahren. Personen, die die Straße auf diesem Streckenabschnitt zwischen parkenden Fahrzeugen überqueren, sind bei der aktuell zugelassen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gefährdet. Eine Verminderung der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h würde die Sicherheit erhöhen und könnte zudem die Schallemissionen mindern. Am geeignetsten erscheint die Einrichtung einer Tempo-30-Zone. Wenn künftig eine Sanierung der Straße anstehen sollte, sind zur Verkehrsberuhigung auch bauliche Maßnahmen für die inzwischen über 40 Jahre alten Straßen- und Gehwegbeläge umzusetzen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, 1. die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der Werner-Haustein-Straße umzusetzen; 2. dem Ortsbeirat mitzuteilen, wann bauliche Sanierungsmaßnahmen hinsichtlich des Fahrbahnbelags und der Gehwege in der Straße vorgesehen sind; 3. bei diesen künftig erforderlich werdenden Sanierungsmaßnahmen auch bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung umzusetzen und den Ortsbeirat vor deren Durchführung hierüber zu informieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.06.2014, ST 802 Aktenzeichen: 32 1