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Parken in Höchst neu gestalten

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.02.2014

Anregung Ortsbeirat

Neugestaltung der Bolongarostraße

Details im PARLIS OM_2882_2014
03.03.2014

Antrag Ortsbeirat

Parken in Höchst neu gestalten

Details im PARLIS OF_963-6_2014
18.03.2014

Anregung Ortsbeirat

Parken in Höchst neu gestalten

Details im PARLIS OM_2955_2014
19.09.2014

Stellungnahme des Magistrats

Parken in Höchst neu gestalten

Details im PARLIS ST_1236_2014
30.03.2015

Stellungnahme des Magistrats

Parken in Höchst neu gestalten

Details im PARLIS ST_513_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 18.03.2014, OM 2955 entstanden aus Vorlage: OF 963/6 vom 03.03.2014

Betreff: Parken in Höchst neu gestalten
Vorgang: OM 2882/14 OBR 6 1. Der Magistrat wird gebeten, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Parken in Höchst so neu gestaltet werden kann, dass folgende Ziele erreicht werden: a) Für den Erhalt der Geschäfte in Höchst sollen ausreichend Möglichkeiten zum Kurzzeitparken geboten werden. b) Der Parksuchverkehr soll reduziert werden. c) Die Auslastung der Parkhäuser soll verbessert werden. d) Die Anzahl der Langzeitparker in Höchst soll zugunsten der Anwohner und der kurzzeitig parkenden Geschäftskunden reduziert werden. 2. Um diese Ziele zu erreichen, ist insbesondere folgender Vorschlag zu prüfen: Durch eine Parkraumbewirtschaftung mit entsprechend gestalteten Parkgebühren soll die Wahrscheinlichkeit erhöht werden, freie Parkplätze in der Nähe der Geschäfte zu finden. Kurzzeitparken soll attraktiv sein, Langzeitparken soll unattraktiv gemacht werden. Deshalb sollen die Preise für Kurzzeitparker in Geschäftsstraßen wie der Hostatostraße niedrig (z. B. erste halbe Stunde kostenlos), für Langzeitparker aber teuer gestaltet werden. 3. Die anderen Vorschläge des Ortsbeirats 6, wie sie mit der Vorlage OM 2882 vom 18.02.2014 dem Magistrat unterbreitet wurden, gelten natürlich weiterhin und sind in ein Gesamtkonzept entsprechend zu integrieren.

Begründung:

Die Attraktivität des Stadtteils Höchst soll durch Projekte zur Verschönerung des Stadtteils weiter erhöht werden. Hierzu gehört die Umgestaltung der Bolongarostraße wie auch die Neugestaltung der Bahnhofsvorplätze. Es hat sich aber bei genauerer Planung dieser Projekte gezeigt, dass Verbesserungen nur möglich sind, wenn man von der Vorstellung Abschied nimmt, dass Straßen und Plätze überall mit parkenden Autos vollgestellt sein müssen. Die derzeitige Situation des ruhenden Verkehrs in Höchst ist unter vielen Gesichtspunkten unbefriedigend, da die parkenden Autos das Stadtbild beeinträchtigen. Obwohl oder gerade weil viele Parkplätze angeboten werden, belästigt ein erheblicher Parksuchverkehr Anwohner, Touristen und Geschäftskunden. Alleine die Tatsache, dass derzeit in Höchst ein solcher Parkplatzsuchverkehr besteht und über fehlende Parkplätze geklagt wird, während gleichzeitig die Parkhäuser teilweise leer stehen, zeigt die Notwendigkeit und auch die Möglichkeiten auf, hier zu Verbesserungen zu kommen. In vielen anderen Stadtteilen Frankfurts würde man sofort ohne jedes Zögern ein Parkhaus ansteuern und sich nicht erst lange mit der Parkplatzsuche in engen Seitenstraßen aufhalten. Ideal wäre es, ein Konzept zu finden, das es ermöglicht, eine halbe Stunde umsonst parken zu können, um ganz schnell in ein Geschäft zu springen und etwas einzukaufen. Daher sollte das Parken um so unattraktiver werden, je länger es dauert. Diejenigen, die einen Parkplatz für eine längere Zeitspanne suchen, sollten von vorneherein, ohne die Nebenstraßen nach kostenlosen Parkplätzen zu durchforsten, die Parkhäuser ansteuern. Mit solchen Konzepten wäre allen geholfen: Den Anwohnern wie auch den Geschäftsleuten und letztlich auch den Besuchern, die ihre Besuche in Höchst stressfreier erleben könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2882
Stellungnahme des Magistrats vom 19.09.2014, ST 1236 Stellungnahme des Magistrats vom 30.03.2015, ST 513
Beratung im Ortsbeirat: 6

Beratungsergebnisse:

33. Sitzung des OBR 6 am 09.09.2014, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine (vorläufige) schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 1