Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 18.02.2014, OM 2899 entstanden aus Vorlage: OF 420/1 vom 31.01.2014
Betreff: Fußgängerüberweg Junghofstraße/Taunusanlage Der Magistrat wird aufgefordert, den im Betreff genannten Fußgängerüberweg, inkl. der Mittelinsel und der Bordsteinabsenkungen, ausreichend verbreitern zu lassen, um allen Nutzerinnen und Nutzern des Fußgängerüberweges Gelegenheit zur Nutzung zu geben. Der Magistrat wird weiterhin aufgefordert, die Ampelschaltung dahingehend anzupassen, dass zu Fuß Gehende und Rad Fahrende länger und öfter Grün erhalten, um diesen Straßenabschnitt besser queren zu können.
Begründung: Dieser Straßenabschnitt wird heute viel stärker vom Fuß- und Radverkehr genutzt als noch vor wenigen Jahren. Daher ist der Überweg anzupassen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2014OFOF 420/1Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Februar 2014Sie sind hierOMOM 2899Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageDirektanregung
- 30. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 848Fußgängerüberweg Junghofstraße/TaunusanlageStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.