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Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach OberErlenbach

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

09.05.2014

Anregung Ortsbeirat

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung OberErlenbach

Details im PARLIS OM_3122_2014
03.11.2014

Stellungnahme des Magistrats

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortsausgang von Nieder-Eschbach Richtung Ober-Erlenbach

Details im PARLIS ST_1422_2014
29.04.2016

Anregung Ortsbeirat

Abwassergräben endlich säubern

Details im PARLIS OM_15_2016
18.07.2016

Stellungnahme des Magistrats

Abwassergräben endlich säubern

Details im PARLIS ST_966_2016
25.10.2019

Anregung Ortsbeirat

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

Details im PARLIS OM_5304_2019
07.02.2020

Stellungnahme des Magistrats

Abwassergräben endlich zweimal jährlich säubern

Details im PARLIS ST_245_2020
18.05.2021

Antrag Ortsbeirat

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach

Details im PARLIS OF_21-15_2021
11.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach OberErlenbach

Details im PARLIS OM_287_2021
11.10.2021

Stellungnahme des Magistrats

Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach

Details im PARLIS ST_1880_2021
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 287 entstanden aus Vorlage: OF 21/15 vom 18.05.2021 Betreff: Reinigung des Wasserablaufgrabens am Ortseingang von Nieder-Eschbach nach Ober-Erlenbach Vorgang: OM 3122/14 OBR 15; ST 245/20; ST 1422/14; OM 15/16 OBR 15; ST 966/16; OM 5304/19 OBR 15; Der Magistrat wird gebeten, den Wasserablaufgraben rechts am Ortsausgang von Nieder-Eschbach, Kreisstraße 871, Richtung Ober-Erlenbach zweimal im Jahr zu säubern , ggf. hierzu den nötigen Auftrag an die FES konstant zu erteilen.

Begründung:

Man könnte fast sagen: Und jährlich grüßt das Murmeltier! Warum ist die Stadt nicht in der Lage, den Wasserablaufgraben zu reinigen? Erstmalig mit der Anregung vom 09.05.2014, OM 3122, wurde gebeten, diesen Wasserablaufgraben zu reinigen. Die Reinigung bezog sich schon damals auf den Ablauf und nicht auf den Hang und Randstreifen. Dem wurde auch mit Stellungnahme vom 03.11.2014, ST 1422, entsprochen, in der es heißt: "Die Reinigung des Wasserablaufgrabens erfolgte als wiederkehrende Maßnahme im Rahmen der Straßengrünpflege." Am 29.04.2016 erfolgte mit der Anregung OM 15 eine weitere Aufforderung des Ortsbeirats, den Graben nun zweimal jährlich zu reinigen. Am 25.10.2019 mit der Anregung OM 5304 wurde erneut gefordert, den Graben endlich zweimal jährlich zu reinigen. In der Stellungnahme vom 18.07.2016, ST 966, heißt es dazu: "Wie bereits im Jahr 2015 werden die Abwassergräben auch künftig zweimal jährlich durch das Amt für Straßenbau und Erschließung gereinigt." Der Graben wurde/wird jedoch trotz der Ankündigungen nicht zweimal jährlich gereinigt, sondern nur der Rand vom Grün befreit, und dies auch nur zur Straße hin und nicht am Hang. Es wurde bis dato von der Stadt vermutlich nicht verstanden, was zu reinigen angedacht ist. Zum Verständnis: Es geht nicht um das Grün, welches am Rand des Grabens wächst, sondern um das Blattwerk, Astgehölz und den Unrat in dem Ablaufgraben (Wasserlauf) selbst. Zum weiteren Verständnis: Das Amt für Straßenbau und Erschließung ist für den Randbereich und deren Säuberung zuständig, für das Innere des Grabens das Stadtentwässerungsamt. Wie bekannt, wurde dafür bereits einmal die FES mit der Reinigung (Wasserlauf) beauftragt. Ging dies über die Jahre vergessen? Es wäre schön, wenn keine weiteren Anträge zur Reinigung dieses Grabens gestellt werden müssten und der Magistrat endlich die Zuständigkeit und jährliche Reinigung (zweimal pro Jahr) des Wasserlaufs inkl. Ränder klären bzw. beauftragen würde. Bilder: Beate Lamb 19.09.2020 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 09.05.2014, OM 3122 Stellungnahme des Magistrats vom 03.11.2014, ST 1422 Anregung an den Magistrat vom 29.04.2016, OM 15 Stellungnahme des Magistrats vom 18.07.2016, ST 966 Anregung an den Magistrat vom 25.10.2019, OM 5304 Stellungnahme des Magistrats vom 07.02.2020, ST 245 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1880 Aktenzeichen: 66 0