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Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

07.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park

Details im PARLIS OM_2385_2017
07.11.2017

Auskunftsersuchen

Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?

Details im PARLIS V_665_2017
05.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Aufstellung von zwei Hundekotbeutelspenderstationen im Lotte-Specht-Park

Details im PARLIS ST_190_2018
05.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Ist eine kleinere Hundeauslauffläche im Europagarten möglich?

Details im PARLIS ST_191_2018
24.02.2018

Antrag Ortsbeirat

Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)

Details im PARLIS OF_525-1_2018
13.03.2018

Anregung Ortsbeirat

Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)

Details im PARLIS OM_2879_2018
15.06.2018

Stellungnahme des Magistrats

Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)

Details im PARLIS ST_1144_2018
02.03.2019

Antrag Ortsbeirat

Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen

Details im PARLIS OF_879-1_2019
02.03.2019

Antrag Ortsbeirat

Hundeauslauffläche im Europaviertel attraktiver gestalten und für die Nutzung werben

Details im PARLIS OF_880-1_2019
19.03.2019

Anregung Ortsbeirat

Lotte-Specht-Park: Regeln nicht nur aufstellen, sondern auch durchsetzen

Details im PARLIS OM_4395_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2879 entstanden aus Vorlage: OF 525/1 vom 24.02.2018

Betreff: Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191) Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; V 665/17 OBR 1; ST 190/18; ST 191/17 Mit Bezug auf die Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 191, zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche (und der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, zur Kontrolle des Lotte-Specht-Parks) wird der Magistrat gebeten, 1. alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) als Hundeauslauffläche einzurichten bzw. auszuweisen; 2. am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen, da der Lotte-Specht-Park sich inzwischen als Freilauffläche für Hunde etabliert hat; 3. nach Einrichtung der Hundeauslauffläche an der Pariser Straße/Römischer Ring mit geeigneten Mitteln (z. B. temporären Aushängen) am Lotte-Specht-Park auf diese Freilauffläche zu verweisen; 4. zu diesem Zeitpunkt dann auch die mit der Stellungnahme vom 05.02.2018, ST 190, angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt dazu zu nutzen, die Hundehalterinnen und Hundehalter über diese neu eingerichtete Hundefreilauffläche zu informieren. Im Bereich der geplanten Hundeauslauffläche befinden sich bereits drei Hundekotbeutelspender (an dieser Grünfläche an der Pariser Straße sowie am Abgang zur Straße der Nationen und am gegenüberliegenden Gehweg an der Pariser Straße), sodass diese Auflage des Fachamtes bereits erfüllt ist. Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen.

Begründung:

Hier zur Erläuterung ein Planausschnitt (Stadtplan der Stadt Frankfurt), der die Lage der geplanten Hundefreilauffläche angibt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.11.2017, OM 2385
Auskunftsersuchen vom 07.11.2017, V 665 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 190 Stellungnahme des Magistrats vom 05.02.2018, ST 191 Stellungnahme des Magistrats vom 15.06.2018, ST 1144 Antrag vom 02.03.2019, OF 879/1 Antrag vom 02.03.2019, OF 880/1 Anregung an den Magistrat vom 19.03.2019, OM 4395