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Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.01.2014

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke

Details im PARLIS OF_359-7_2014
28.01.2014

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke

Details im PARLIS OM_2856_2014
07.04.2014

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachbrücke

Details im PARLIS ST_506_2014

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 28.01.2014, OM 2856 entstanden aus Vorlage: OF 359/7 vom 08.01.2014

Betreff: Lärmschutzmaßnahmen zwischen Nordwestkreuz und Urselbachtalbrücke
Der Planfeststellungsbeschluss zum Riederwaldtunnel sieht die Anlage von "Erdwällen mit lärmschützender Wirkung - als Seitenablagerung von überschüssigen Bodenmassen auf der Ostseite der Bundesautobahn 5" zwischen der Urselbachtalbrücke und dem Nordwestkreuz vor. Aufgrund dieser Festlegung war auch eine frühzeitige Aufschüttung des lange geforderten Lärmschutzwalls noch nicht möglich. Dieser Planfeststellungsbeschluss wurde beklagt und es gab Umplanungen, um die Klagen abzuwehren. Nachdem ein Baubeginn für den Riederwaldtunnel nun wohl konkret bevorsteht, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, nochmals eindringlich darauf hinzuwirken, dass der Erdaushub auch wirklich für den Lärmschutzwall verwendet und dieser Wall kontinuierlich weitergebaut wird. Mit dem Aufschütten des Lärmschutzwalls ist dort zu beginnen, wo die Wohnbebauung besonders nah an die A 5 heranreicht. Im Bereich des Ortsbezirks 7 ist dies der Abschnitt zwischen der S-Bahn-Überführung und der Zufahrt zur Tank- und Rastanlage Taunusblick. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2014, ST 506 Aktenzeichen: 79 3