Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindern
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Verhinderung der Verkotung durch Tauben im Bahnhofsviertel zu ergreifen. Dies umfasst die Errichtung eines Taubenhauses, die Umrüstung von Laternen und die Beratung von Eigentümern und Gastronomen. Ziel ist es, die hygienischen Zustände im Bahnhofsviertel zu verbessern.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenAnregung
- Der Magistrat wird gebeten, im Bahnhofsviertel einen geeigneten Standort für ein Taubenhaus zu finden und dieses dort aufbauen zu lassen.
- Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob auf der Kaiserstraße die Laternen so umgerüstet werden können, dass Tauben auf diesen nicht mehr verweilen können.
- Zudem wird der Magistrat aufgefordert, Eigentümer von Liegenschaften und Gastronomen im Bahnhofsviertel zu beraten, wie sie die Verkotung durch Tauben reduzieren können, und sie bei geeigneten Maßnahmen zu unterstützen.
Begründung
Die Zustände im Bahnhofsviertel sollten mittlerweile jedem bekannt sein. Müll und Dreck überall. Ein Zustand in dem sich keiner wohl fühlen kann. Ein Teil des Drecks, wenn auch nicht der größte, wird durch Tauben verursacht. Sie setzen sich gerne auf Laternen, Fenstersimse, Vorsprünge an Häusern usw. Dort hinterlassen sie ihre Exkremente. Das führt zu unschönen Verschmutzungen auf dem Boden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2022OFOF 628/1Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2022Sie sind hierOMOM 2824Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindernDirektanregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 138Bahnhofsviertel V: Verkotung durch Tauben verhindernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats