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Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.01.2014

Antrag Ortsbeirat

Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße . Ricarda-Huch-Straße

Details im PARLIS OF_723-9_2014
23.01.2014

Anregung Ortsbeirat

Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße

Details im PARLIS OM_2820_2014
30.06.2014

Stellungnahme des Magistrats

Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße

Details im PARLIS ST_853_2014
16.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße

Details im PARLIS ST_253_2015

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.01.2014, OM 2820 entstanden aus Vorlage: OF 723/9 vom 06.01.2014

Betreff: Verbindungsweg ohne Namen Raimundstraße - Ricarda-Huch-Straße
Der Magistrat wird gebeten, 1. den 245 Meter langen Verbindungsweg zwischen der Raimundstraße und der Ricarda-Huch-Straße von Grund auf zu sanieren oder ihn zumindest auf andere Weise in einen stabileren, länger haltbaren Zustand zu versetzen; 2. dabei nach Möglichkeit eine wirksame Drainage zu installieren.

Begründung:

In diesem mit 245 Metern Länge nicht ganz unbedeutenden Verbindungsweg entstehen vor allem in den kühleren, dunkleren Jahreszeiten, aber auch bei (starken) Regenfällen immer wieder kleine Seenplatten, wobei er regelmäßig vermatscht. Diese Schäden wurden schon mehrfach beseitigt. Es stellt sich nur die Frage der Abwägung des finanziellen Gesamtaufwandes über Jahre gegenüber einem für Jahre wirksamen einmaligen Aufwand. Erwägt werden sollte auch, ob die Kosten aus dem Investitionshaushalt statt aus der laufenden Bauunterhaltung erbracht werden können. Von dem Verbindungsweg gehen auch Eingänge zur Franz-Böhm-Berufsschule und zum Colorado Park ab. Zur Ergänzung der Lagebeschreibung: Der Weg findet seine optische Verlängerung in der Jean-Paul-Straße. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 30.06.2014, ST 853 Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2015, ST 253
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 9 am 05.06.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 2. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 3. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 9 am 10.07.2014, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme