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Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung „Bücher verbinden“

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

23.11.2021

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

Details im PARLIS OIB_58_2021
04.02.2022

Stellungnahme des Magistrats

Sossenheim: „Bücher verbinden“ - Schaffung eines weiteren Bücherschranks im Sossenheimer Osten zum Leseaustausch zwischen der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung

Details im PARLIS ST_308_2022
13.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung „Bücher verbinden“

Details im PARLIS OF_585-6_2022
04.10.2022

Anregung Ortsbeirat

Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung „Bücher verbinden“

Details im PARLIS OM_2790_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung "Bücher verbinden"

Details im PARLIS ST_97_2023
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 04.10.2022, OM 2790 entstanden aus Vorlage: OF 585/6 vom 13.09.2022 Betreff: Frankfurt-Sossenheim: Sachstandserfragung "Bücher verbinden" Vorgang: OIB 58/21 OBR 6; ST 308/22 Mit der Vorlage vom 23.11.2021, OIB 58, wurde das Anliegen der Errichtung eines Bücherschrankes zum Leseaustausch der Anwohnerschaft der Carl-Sonnenschein-Siedlung und der Toni-Sender-Siedlung beauftragt. In der zugehörigen Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 308, wurde ausgeführt, dass entsprechender Kontakt zum Projekt "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" aufgenommen werden soll und ein Ortstermin zur Standortfindung einberufen wird. Bisher wurde kein Ortstermin einberufen. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, einen Ortstermin zur Standortfindung unter Einbeziehung der örtlichen Akteure sowie dem Projektteam "Sozialer Zusammenhalt Sossenheim" zu benennen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6 - Frankfurter Westendazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 23.11.2021, OIB 58 Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2022, ST 308 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 97 Aktenzeichen: 66 5