Grünfläche auf der Hügelstraße
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Bisheriger Verlauf
07.08.2011
18.08.2011
19.12.2011
19.12.2011
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 18.08.2011, OM 274 entstanden aus Vorlage: OF 89/9 vom 07.08.2011
Betreff: Grünfläche auf der Hügelstraße
Vorgang: OM 1894/03 OBR 9; ST 831/03; EA 130/07 OBR 9; ST 790/08; OM 3104/09 OBR 9; ST 1615/09 Der Magistrat wird gebeten, das Überfahren der Begrenzungsbordsteine und der Grünflächen in der Hügelstraße zwischen Fontanestraße und Kurhessenstraße durch Findlinge zu verhindern. Begründung:
Seit Jahren ist das Überfahren der Bordsteine in die Grünanlage ein Ärgernis und beschäftigt den Ortsbeirat und die Verwaltung. Obwohl der Magistrat bereits im Jahr 2003 die Ursache des Problems - die zu flach eingebauten Begrenzungsbordsteine - benannt hat, wurde dem Ortsbeirat bis heute noch nicht abschließend mitgeteilt, ob und wie der Magistrat das Problem lösen, beziehungsweise die Grünanlage vor dem Befahren durch Pkw und Lkw schützen möchte. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 19.12.2011, ST 1408
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 9 am 08.12.2011, TO I, TOP 3 Beschluss: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 5. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 6. a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GO OBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Abstimmung: zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 0