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Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.05.2017

Antrag Ortsbeirat

Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Details im PARLIS OF_289-2_2017
19.02.2018

Anregung Ortsbeirat

Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Details im PARLIS OM_2748_2018
06.08.2018

Stellungnahme des Magistrats

Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Details im PARLIS ST_1412_2018
08.02.2019

Stellungnahme des Magistrats

Vorgaben für die Bebauung des Römerhof

Details im PARLIS ST_311_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 19.02.2018, OM 2748 entstanden aus Vorlage: OF 289/2 vom 02.05.2017

Betreff: Vorgaben für die Bebauung des Römerhof
Der Magistrat wird aufgefordert, bei der Planung des Baugebietes Am Römerhof folgende Punkte zu berücksichtigen: 1. Der öffentlich geförderte Wohnungsbau soll im Baugebiet weit mehr als die von der ABG zugesagten 40 Prozent betragen. Idealerweise sollten 100 Prozent des Wohnungsbaus im Baugebiet öffentlich gefördert werden, damit der insoweit fehlende soziale Wohnungsbau im Rebstock und Europaviertel ausgeglichen wird. 2. Es sollen reine Mietwohnungen entstehen. 3. Die Kapazitäten der Buslinien 34 und 50 müssen in Bezug auf Änderungen während der Messe geprüft und angepasst werden. 4. Die Schule muss wegen der Anbindung an den ÖPNV näher am Kreisel Schmidtstraße/Am Römerhof gebaut werden. In der Schule oder im Planungsgebiet muss mindestens ein Versammlungsort für Bürgerinnen und Bürger geschaffen werden. 5. Zwischen dem neuen Baugebiet, dem Rebstockpark (alt) und Rebstockpark (neu) muss eine behindertengerechte Fußgänger-/Radfahrerbrücke realisiert werden.


6. Das Baugebiet ist so zu planen, dass den Anwohnern auch während Messen ausreichend Parkraum zur Verfügung steht. 7. Die Bebauung der Grundstücke muss so erfolgen, dass die Feldbahner in ihrem Reparatur- und Fahrbetrieb nicht eingeschränkt werden. 8. Die Vorgaben an die mit der Planung beauftragen Firmen soll nicht dazu führen, dass hier durch Designvorgaben die Nutzbarkeit eingeschränkt oder der Bau verteuert wird. 9. Es soll sichergestellt werden, dass der Ortsbeirat im Vorfeld von geplanten Maßnahmen rechtzeitig und angemessen über die Planung informiert wird.

Begründung:

Wieder einmal aus der Presse wurde der Ortsbeirat darüber Informiert, wo ein Baugebiet entstehen soll. Der Presse war zu entnehmen, dass die Feldbahner und die Kleingärten Bestandschutz haben sollen. Von einer guten Verkehrsanbindung kann für das neue Baugebiet jedoch keine Rede sein. Derzeit würde nur der 50er Bus in einem sehr langen Takt dieses Gebiet bedienen. Mit der Eröffnung der Linie U 5 soll auch der 46er Bus wieder zurückgenommen werden. Auch die U 5 ist in der Kapazität beschränkt, sodass sich die Frage stellt, ob weitere Einwohner aufgenommen werden können. Schulen sollten nicht an Autobahnen gebaut werden, dafür in der Nähe von Verkehrsmitteln (Stadtbahn, Straßenbahn und Bus) sein. Der Übergang der Stadtviertel muss durch eine Brücke, die ganzjährig nutzbar ist, verbunden sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.08.2018, ST 1412 Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 311
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

24. Sitzung des OBR 2 am 13.08.2018, TO I, TOP 5 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme vorgelegt hat. Aktenzeichen: 61 0