Eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring einrichten
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, eine Hundeauslauffläche auf dem Alleenring zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße einzurichten. Dies soll durch eine Umwidmung der Fläche und entsprechende Maßnahmen wie Einzäunung und Ausstattung mit Entsorgungsbehältern geschehen. Ziel ist es, den Bedürfnissen der Hundebesitzer gerecht zu werden und gleichzeitig die Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAnregung
Bezüglich der Fläche auf dem Alleenring zwischen Spohrstraße und Richard-Wagner-Straße wird der Magistrat gebeten, 1. die Fläche entsprechend der Stellungnahme ST 183 in eine Hundewiese/Hundeauslauffläche umzuwidmen; 2. das Gebiet einzuzäunen, um die Hunde wie auch den fließenden Verkehr zu schützen. Der Zaun ist dabei so zu setzen, dass der wertvolle Baumbestand nicht beschädigt wird; 3. die neu geschaffene Auslauffläche mit Entsorgungsbehältern für Hundekot auszustatten; 4. zu prüfen und zu berichten, ob die in der Nähe installierten Parkbänke so verlegt werden können, dass sie den Hundebesitzern als Verweilfläche dienen.
Begründung
Die Anregung bezieht sich auf die Anregung vom 29.10.2020, OM 6867, sowie die Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2021, ST 183, und trägt der Anregung aus der Nachbarschaft Rechnung, das Gebiet als Hundewiese auszuweisen. Mit der in der Stellungnahme ST 183 angeregten Kostenbeteiligung für die Zaunsetzung wird sich der Ortsbeirat separat befassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Der Weg dieser Vorlage
Am 10. Juni 2021 richtete der Ortsbeirat diese Direktanregung an den Magistrat. Sie geht auf OF 56/3 zurück — Ortsbeiratsantrag von FDP, beschlossen am 24. Juni 2021. Der Magistrat antwortete am 23. August 2021 mit der Stellungnahme ST 1475. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 11 Wochen.