Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Lesezeit: 2 Minuten
Bisheriger Verlauf
10.03.2020
06.07.2020
27.05.2021
10.06.2021
11.10.2021
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Details im PARLIS OM_5870_2020Stellungnahme des Magistrats
Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Details im PARLIS ST_1266_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Details im PARLIS OM_270_2021Stellungnahme des Magistrats
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Details im PARLIS ST_1871_202110.03.2020
Anregung Ortsbeirat
Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Details im PARLIS OM_5870_202006.07.2020
Stellungnahme des Magistrats
Fahrradverkehr auf der Niddabrücke zwischen Berkersheim und Harheim
Details im PARLIS ST_1266_202027.05.2021
10.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Details im PARLIS OM_270_202111.10.2021
Stellungnahme des Magistrats
Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Details im PARLIS ST_1871_2021 Partei(en):
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 270 entstanden aus Vorlage: OF 52/9 vom 27.05.2021
Betreff: Schaffung Zweirichtungsradweg auf der Maybachbrücke
Vorgang: OM 5870/20 OBR 9; ST 1266/20 Der Magistrat wird gebeten, eine legale Möglichkeit für Radfahrerinnen und Radfahrer zu schaffen, die es ermöglicht, von der Maybachstraße in Richtung Weißer Stein (stadteinwärts) zu fahren. Zurzeit ist dies nicht möglich, ohne verkehrswidrig entgegen der Fahrtrichtung den vorhandenen schmalen Radweg zu nutzen. Auf die Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266, wird verwiesen. Begründung:
Schon lange haben Radfahrerinnen und Radfahrer ein Problem, von der Maybachstraße kommend zur U-Bahn-Haltestelle "Weißer Stein" zu gelangen. In der Zukunft sollen die Abgänge der neuen S 6-Haltestelle direkt von der Maybachbrücke abgehen, die ebenfalls von Radfahrerinnen und Radfahrern gut erreichbar sein sollten. Aufgrund der engen Verhältnisse Radweg/Fußweg muss es auch zur Sicherheit von allen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern eine legale Möglichkeit zur Nutzung geben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.03.2020, OM 5870
Stellungnahme des Magistrats vom 06.07.2020, ST 1266 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1871 Aktenzeichen: 66 6