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Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle „Walter-Kolb-Straße“ an der

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.08.2022

Antrag Ortsbeirat

Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle „Walter-Kolb-Siedlung“ auf der Linie 18

Details im PARLIS OF_391-10_2022
13.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle „Walter-Kolb-Straße“ an der Linie 18

Details im PARLIS OM_2697_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle "Walter-Kolb-Straße" an der Linie 18

Details im PARLIS ST_162_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2697 entstanden aus Vorlage: OF 391/10 vom 30.08.2022

Betreff: Bruchsichere Verkleidung der Haltestelle "Walter-Kolb-Straße" an der Linie 18 Der Magistrat wird gebeten, die Schutz- und Sichtverkleidung der Haltestelle "Walter-Kolb- Straße" der Linie 18 mit einem bruchsicheren Material auszuführen.

Begründung:

Diese Haltestelle wird wiederholt von vandalierenden Bürgern zerstört. Das zersplitternde Glas verteilt sich auf das gesamte Umfeld und gefährdet Fahrgäste, Fußgänger und vorbeifahrende Radfahrer. Auch Gassi geführte Hunde sind davon betroffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 162
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 10 am 10.09.2024, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 10 am 05.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Ortsbeirat verzichtet auf eine Stellungnahme des Magistrats, da die Angelegenheit sich inzwischen erledigt hat. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-13