Schienen der U-BahnLinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
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Bisheriger Verlauf
30.08.2022
13.09.2022
03.04.2023
Antrag Ortsbeirat
Schienen der U-Bahnlinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS OF_396-10_2022Ortsbeirat Magistratsvorlage
Schienen der U-BahnLinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS OM_2687_2022Stellungnahme des Magistrats
Schienen der U-Bahn-Linien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS ST_859_202330.08.2022
Antrag Ortsbeirat
Schienen der U-Bahnlinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS OF_396-10_202213.09.2022
Anregung Ortsbeirat
Schienen der U-BahnLinien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS OM_2687_202203.04.2023
Stellungnahme des Magistrats
Schienen der U-Bahn-Linien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen
Details im PARLIS ST_859_2023S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 13.09.2022, OM 2687 entstanden aus Vorlage: OF 396/10 vom 30.08.2022
Betreff: Schienen der U-Bahn-Linien U 5, U 2 und U 9 im Ortsbezirk 10 weiß streichen Der Magistrat wird gebeten, darauf hinzuwirken, dass die U-Bahn-Schienen im Ortsbezirk 10 der Linien U 5, U 2 und U 9 in Vorbereitung auf den Sommer 2023 weiß angestrichen werden.
Begründung:
Im Rahmen der Klimaanpassung ist es notwendig, unnötige Erhitzung zu vermeiden. Weiße Farbe reflektiert im Sommer die Wärmestrahlung und heizt die Gleise weniger auf. Auf der Strecke der A-Linie zwischen "Weißer Stein" und "Hügelstraße" sind die Schienen schon mit weißer Farbe versehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 03.04.2023, ST 859
Beratung im Ortsbeirat: 10
Beratungsergebnisse:
18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 10 am 21.03.2023, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92 12