Fußgängerquerung Hügelstraße
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Bisheriger Verlauf
27.05.2021
10.06.2021
18.10.2021
25.04.2022
25.04.2022
S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 10.06.2021, OM 266 entstanden aus Vorlage: OF 39/9 vom 27.05.2021
Betreff: Fußgängerquerung Hügelstraße
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzepts iSTEK - Grünes Ypsilon Ginnheim/Dornbusch vorgesehene Querung der Hügelstraße zwischen dem südöstlichen und dem nord westlichen Teil der Fritz-von-Unruh-Anlage in der Ausführung vorzuziehen. Gleichzeitig wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob sich die angebotenen Querungen der Hügelstraße an den richtigen Stellen befinden. Begründung:
Die Mobilität der Bewohner innerhalb des Stadtteils hat in der Coronapandemie deutlich zugenommen. Gerade Eltern mit Kindern nutzen nicht nur einen Teil der Fritz-von-Unruh-Anlage, sondern wollen sich auch in dem anderen Teil aufhalten bzw. durch die Anlage und den Höhenblick hindurch beispielsweise den dortigen Spielplatz oder die Niddawiesen und den Grüngürtel erreichen. Zu diesem Zweck sollte in diesem Bereich daher eine sichere Querung der Hügelstraße möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.10.2021, ST 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 25.04.2022, ST 1021
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
6. Sitzung des OBR 9 am 02.12.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 7. Sitzung des OBR 9 am 20.01.2022, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 8. Sitzung des OBR 9 am 17.02.2022, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1