Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
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Bisheriger Verlauf
17.10.2013
01.11.2013
24.01.2014
Antrag Ortsbeirat
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS OF_721-5_2013Ortsbeirat Magistratsvorlage
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS OM_2645_2013Stellungnahme des Magistrats
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschhernnufer / Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS ST_147_201417.10.2013
Antrag Ortsbeirat
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS OF_721-5_201301.11.2013
Anregung Ortsbeirat
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS OM_2645_201324.01.2014
Stellungnahme des Magistrats
Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschhernnufer / Flößerbrücke am Kita-Eingang
Details im PARLIS ST_147_2014S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 01.11.2013, OM 2645 entstanden aus Vorlage: OF 721/5 vom 17.10.2013
Betreff: Entschärfung der Verkehrssituation an der Kreuzung Deutschherrnufer/Flößerbrücke am Kita-Eingang
Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Ecke Deutschherrnufer/Flößerbrücke für Betreuer und Kinder der an der Ecke liegenden Kita abzusichern. Schraffierungen und Poller sollten die Kfz zu einem größeren Radius um den Gehwegbereich zwingen. Des Weiteren sollte geprüft werden, ob zwei bis drei Parkplätze im Eingangsbereich als beschränktes Halteverbot eingerichtet werden können, um den Eltern das Bringen und Abholen ihrer Kinder zu ermöglichen. Begründung:
Der Kita-Eingang befindet sich in Höhe eines stark befahrenen Kreuzungsbereichs. Die Betreuer nutzen häufig die in der Nähe liegenden Kinderspielplätze. Der Ampelübergang befindet sich direkt auf der Höhe der dicht befahrenen Kreuzung. Ein größerer Abstand der Kfz vom Gehsteig wäre wünschenswert. Bei vielen Kindergärten sind beschränkte Halteverbote eingerichtet, die den Eltern ermöglichen, ihre Kinder zur Kindertagesstätte zu bringen bzw. wieder abzuholen. Dies sollte auch hier möglich sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2014, ST 147 Aktenzeichen: 32 1