Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer Flächen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 22.01.2018, OM 2635 entstanden aus Vorlage: OF 379/2 vom 30.09.2017
Betreff: Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer Flächen Der Magistrat wird aufgefordert, die Flächen des jetzigen Autohandels an der Straße Am Römerhof in die Bebauungsplanung des Baugebietes mit aufzunehmen. Auf diesen Flächen können weitere Wohnungen (auch geförderte) sowie Freizeiteinrichtungen realisiert werden. Abbildung: Quelle Google Maps
Begründung: Frankfurt braucht Wohnungen. Es ist den Bürgerinnen und Bürgern einfach nicht zu erklären, warum dieser Autohandel auch bei der Planung dieses Wohngebietes einen Sonderstatus einnehmen soll. Auf diesen Flächen können bestimmt 200 oder mehr bezahlbare Wohnungen samt Freizeiteinrichtungen realisiert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. September 2017OFOF 379/2Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer FlächenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2018Sie sind hierOMOM 2635Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer FlächenDirektanregung
- 9. März 2018Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 569Neubaugebiet Rebstock - Einbindung weiterer FlächenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats