Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
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Bisheriger Verlauf
30.12.2017
19.01.2018
09.04.2018
Antrag Ortsbeirat
Installation einer Ampel Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS OF_707-5_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS OM_2611_2018Stellungnahme des Magistrats
Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS ST_728_201830.12.2017
Antrag Ortsbeirat
Installation einer Ampel Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS OF_707-5_201719.01.2018
Anregung Ortsbeirat
Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS OM_2611_201809.04.2018
Stellungnahme des Magistrats
Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Details im PARLIS ST_728_2018S A C H S T A N D :
Anregung an den Magistrat vom 19.01.2018, OM 2611 entstanden aus Vorlage: OF 707/5 vom 30.12.2017
Betreff: Installation einer Ampel in der Gartenstraße/Ecke Cranachstraße
Der Magistrat wird gebeten, auf Höhe der Cranachstraße eine Ampel an der Gartenstraße zu installieren. Diese Ampel soll den Rückstau der Autos an der Ampel in der Gartenstraße/Ecke Schweizer Straße regulieren, sodass Fahrgäste der Straßenbahn an der Haltestelle "Gartenstraße/Schweizer Straße" hier besser und sicherer ein- und aussteigen können. Begründung:
Die Straßenbahnhaltestelle "Gartenstraße/Schweizer Straße" liegt mitten auf der Gartenstraße. Da sich die Autos an der Ampel zur Schweizer Straße üblicherweise sehr weit zurück stauen (siehe Abb.), ist es für die aus- und einsteigenden Fahrgäste der Straßenbahn oftmals sehr schwierig, den Bürgersteig der Gartenstraße zu erreichen. Schaltet die Ampel auf Grün und fahren die Autos, ist es sogar sehr gefährlich, von der Straßenbahn auf den Bürgersteig zu gelangen. Eine Ampel für den Autoverkehr an der oben genannten Stelle ist geeignet, diesen Missstand zu beseitigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.04.2018, ST 728 Aktenzeichen: 32 1