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Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.09.2022

Antrag Ortsbeirat

Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren

Details im PARLIS OF_227-4_2022
06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren

Details im PARLIS OM_2596_2022
09.12.2022

Stellungnahme des Magistrats

Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren

Details im PARLIS ST_2730_2022

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2596 entstanden aus Vorlage: OF 227/4 vom 04.09.2022

Betreff: Bornheimer Landwehr/Wittelsbacherallee - Parkplätze offiziell markieren
Der Magistrat wird gebeten, in der Einmündung der westlichen Bornheimer Landwehr in die Wittelsbacherallee, auf der Fläche vor dem Haus Wittelsbacherallee Nummer 117, die Nutzung als Parkplätze zu markieren und mit entsprechenden Schildern zu versehen. Der Bereich weist auch mit einer entsprechenden Markierung noch einen Abstand von über zweieinhalb Metern zur nächsten Hauswand auf, sodass der Fußverkehr auch nicht beeinträchtigt wird.

Begründung:

Die genannte Fläche wird seit vielen Jahren zum Parken benutzt. Jedoch gibt es keine Markierung oder Beschilderung, die diese Nutzung regelt. Da der Gehsteig vor der Einmündung in die Wittelsbacherallee eine Breite aufweist, die bei Querparken auf dem Gehweg keine Behinderung der Fußgängerinnen und Fußgänger nach sich zieht, soll das Querparken an dieser Stelle polizeilich nicht geahndet werden. Angesicht der Knappheit von Parkplätzen im Viertel und der im näheren Bereich bereits vorhandenen Fahrradabstellmöglichkeiten, sollte die weitere Nutzung zum Parken daher so auch offiziell angeordnet werden. Eine alternative Begrünung der Fläche erscheint angesichts der vorhandenen Verschattung durch die umgebenden Bäume an dieser Stelle nicht erstrebenswert. (Quelle: Kartenausschnitt: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.12.2022, ST 2730