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Mehr Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.08.2022

Antrag Ortsbeirat

Mehr Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo

Details im PARLIS OF_226-4_2022
06.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Mehr Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo

Details im PARLIS OM_2595_2022
09.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Mehr Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo

Details im PARLIS ST_53_2023

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 06.09.2022, OM 2595 entstanden aus Vorlage: OF 226/4 vom 06.08.2022

Betreff: Mehr Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo
Der Magistrat wird gebeten, die Sicht nach rechts am Zebrastreifen über Am Tiergarten an der Kreuzung Am Tiergarten/Zobelstraße/Bernhard-Grzimek-Allee in Laufrichtung Zoo frei zu halten, in dem der dort markierte Parkstreifen der Bereich direkt am Zebrastreifen nicht mehr für das Parken freigegeben wird.

Begründung:

In diesem Bereich können Autos auf der rechten Seite des Zebrastreifens bis direkt an ebenjenen heran parken. Aus dieser Richtung kommt zwar nicht direkt der Verkehr, aber bei großen Autos und entsprechend wenig Abstand ist auch der Blick auf die andere Straßenseite in den relevanten Gegenverkehr mindestens sehr erschwert, gerade für Kinder und Jugendliche (siehe Foto), was auf diesem Schulweg besonders relevant ist. Foto: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 53
Beratung im Ortsbeirat: 4

Beratungsergebnisse:

17. Sitzung des OBR 4 am 17.01.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme