Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Bisheriger Verlauf
Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS OF_139-13_2017Ortsbeirat Magistratsvorlage
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS OM_2594_2018Anregung Ortsbeirat
Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften
Details im PARLIS OA_223_2018Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS ST_709_2018Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS ST_1998_2018Antrag Ortsbeirat
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS OF_139-13_2017Anregung Ortsbeirat
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS OM_2594_2018Anregung Ortsbeirat
Aufstellung von Plakatwänden für Plakatierungen im Vorfeld zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen an gut sichtbaren und verkehrssicheren Stellen als Ersatz flächendeckender Plakatständer/-hänger der Parteien und Wählergemeinschaften
Details im PARLIS OA_223_2018Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS ST_709_2018Stellungnahme des Magistrats
Aufstellen von Plakatwänden zur Plakatierung im Vorfeld von politischen Wahlen
Details im PARLIS ST_1998_2018S A C H S T A N D :
4. an der Einfahrt Nieder-Erlenbach von der L 3008 auf die Niedereschbacher Straße. Jeder Partei sollen hierbei nach Proporz feste Plätze an den Plakatwänden zugeteilt werden, wobei die im Ortsbeirat durch Fraktionen oder einzelne Ortsbeiratsmitglieder vertretenden Parteien stets Berücksichtigung finden sollen, sofern sie zu einer Wahl antreten. Der Proporz ist nach den Wahlergebnissen der jeweils vorausgehenden Wahl zu errechnen. Grundlage soll immer die entsprechend vorhergehende Wahl sein, also bei Bundestagswahlen die letzte Bundestagswahl, bei Landtagswahlen die letzte Landtagswahl, bei Europawahlen die letzte Europawahl, bei Oberbürgermeisterwahlen die letzte Oberbürgermeisterwahl und bei Kommunalwahlen die Ergebnisse der Ortsbeiratswahlen der vorhergehenden Kommunalwahl. Es ist darauf zu achten, dass keine Partei, die zu einer Wahl antritt, einen Nachteil aus den Plakatwänden hat. Durch die Vielzahl der Plakatwände ist auch immer gewährleistet, dass sonstige Parteien bei entsprechendem Antrag in Nieder-Erlenbach werben können. Die Plakatwände sollten pünktlich zum Plakatierungsbeginn aufgestellt und nach Ende der Wahlen wieder abgebaut werden. Das Plakatieren von Wahlplakaten an anderen Stellen im Stadtteil wird zudem untersagt. Dies gilt sowohl für Hohlkammerplakate als auch für Holz- und Metalldreiecksständer. Die endgültigen Stellen der Plakatwände sowie das genaue Vorgehen sind mit dem Ortsbeirat abzusprechen.